Der Begriff Altbau bezeichnet ältere Gebäude beziehungsweise Immobilien. Grundsätzlich handelt es sich um bestehende Gebäude, die ein bestimmtes Alter aufweisen. Üblich ist außerdem die Verwendung des Begriffs Bestandsimmobilien.
Bei der Festlegung ortsüblicher Mieten in einem Mietspiegel wird in der Regel ein Altbau in errichtete Gebäude vor dem ersten und vor dem zweiten Weltkrieg eingeteilt. In der Steuergesetzgebung wird jede Immobilie, die nach dem Jahr der Errichtung erworben wird, zum Altbau.
Ein Wohngebäude ist aufgrund seiner Beschaffenheit und Bauweise ein Altbau. Die Bauweise zeigt sich in einer für bestimmte Zeitperioden allgemein anzutreffenden Bauweise. Bis zum Ende des zweiten Weltkrieges waren im Wohnungsbau Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster typisch.
Als das Ende der Altbauära in Deutschland gilt meist das Jahr 1949. Mit diesem Jahr wird der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und Betondecken verbunden. Typisch ist außerdem der Einbau von Verbund- und Isolierglasfenstern. Bei einem Gründerzeitaltbau findet sich mit der lichten Raumhöhe von über 3 Metern ein weiteres gern genanntes Kriterium.
Wird ein unsanierter Altbau erworben, finden sich dort meist alle typischen Fehler der Zeit ihrer Errichtung. Weitere altersbedingte Schäden kommen hinzu. In einem derartigen Altbau sind in der Regel Probleme bei der Haustechnik, Wärmedämmung, Keller, Dach und Außenwänden zu finden.
Die Kosten einer Sanierung können bis zu 50 Prozent des Kaufpreises betragen. Nach 80 Jahren sind meist die Dachziegel, Abwasserleitungen und Dachkonstruktionen zu erneuern. Eine neue Heizung muss bereits nach 15 bis 30 Jahren installiert werden, wobei der Gesetzgeber diese Periode zusätzlich begrenzen kann. Für die Sanierung von Altbauten stehen verschiedene staatliche Förderungen zur Verfügung.