Wer eine Immobilie über eine Finanzierung erworben hat, verzichtet meist in den Jahren, in denen diese abzuzahlen ist, auf notwendige Anschaffungen oder Renovierungs- und Umbaumaßnahmen. Wenn die Finanzierung nur noch über einen Zeitraum von fünf Jahren läuft, kann man bereits eine Anschlussfinanzierung beantragen.
Eine Anschlussfinanzierung ergibt durchaus Sinn, wenn zum aktuellen Zeitpunkt die Zinsen niedrig sind. Der Verbraucher sollte davon ausgehen, dass der Zinssatz steigt und der Zeitpunkt, an welchem die nächste Anschlussfinanzierung benötigt wird, durch den gestiegenen Zinssatz wesentlich teurer wird.
Eine Anschlussfinanzierung bedeutet in diesem Sinne, dass sie zum aktuellen Zeitpunkt beantragt und bereitgestellt wird. Abgerufen wird die Kreditsumme jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die aktuell laufende Finanzierung abgezahlt ist.
Die Anschlussfinanzierung kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus beantragt werden und somit wird der aktuell gültige Zinssatz gesichert. Viele Verbraucher nutzen diese Möglichkeit, sich eine besonders günstige Finanzierung im Vorfeld zu sichern und die dafür notwendigen Formalitäten bereits vorab zu klären.
Eine Anschlussfinanzierung muss nicht grundsätzlich bei dem Kreditinstitut beantragt werden, bei dem die aktuelle Finanzierung läuft. Es kann auch ein Fremdanbieter gewählt werden. Als Verbraucher sollte man hier nicht aus falsch verstandener Loyalität heraus die Hausbank wählen, wenn andere Anbieter bessere Konditionen anbieten können.
Normalerweise unterliegen Forwarddarlehen.