Der Architekt ist ein Berater und Treuhänder, der dem Kunden mit dem kompletten, durch Ausbildung und vor allem durch viele Erfahrungen erworbenen Wissen zur Verfügung steht, wenn es sich um den Hausbau handelt.
Er handelt unabhängig von den gewerblichen Interessen ausschließlich als Sachverwalter der Kundeninteressen und ist so der ideale Partner für kostengünstiges Bauen und der Ideenmaster zugleich.
Ein Architekt haftet nach Werkvertragsrecht mehrere Jahre lang für die eigenen Fehler. Im Gespräch mit dem Bauherrn erarbeitet der Architekt die individuellen Lösungen, was die Bauweise betrifft.
Dazu gehören die Aufgaben wir das Integrieren und Koordinieren von Leistungen der Fachplaner, wie zum Beispiel der Elektroplaner, Tragwerksplaner und Planer für Heizungs- und Sanitäranlagen – zu der guten Gesamtleistung. So kann man die eigenen Wünsche und Vorstellungen perfekt mit den Erfahrungen des Architekten kombinieren und so steht einer maßgeschneiderten Planung nichts mehr im Wege.
Architekt kann auch als Generalplaner dienen
Bei der Koordinierung und beim Kontrollieren der Bauausführung können die die Einhaltung der Termine, Kosten, Gestaltung, Umweltverträglichkeit und das Wirtschaftliche vom Architekten sichergestellt werden. Wenn der Bauherr mit einem Architekten baut, steht er in Eigenverantwortung gegenüber allen, die sich am vorhaben beteiligen, wie der Architekt, alle Fachplaner, soll die Baufirmen und die Behörden.
Wenn man den Architekten als Mittelsmann engagiert, geht man mit dem die rechtsverbindlichen Verträge, wie Bauverträge und Werkverträge ein oder braucht ein paar Genehmigungen. Der Architekt als Generalplaner bietet einem all die Planungsleistungen aus einer Hand und übernimmt Beratung, Koordinierung, Planung, und – wenn die Vollarchitektur beauftragt worden ist – auch die so genannten Überwachungsleistungen.
Die Leistungen der Architekten werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in mehrere Leistungsphasen unterteilt, je nach dem, ob es sich um die Grundleistungen oder um die besonderen Leistungen handelt.