Eine Bauhelferversicherung sichert Freunde und Bekannte auf einer privaten Baustelle ab. Sie haftet für Schäden, die an beziehungsweise durch nicht gewerblich tätige Bauhelfer entstehen. In der Regel erstreckt sich der Versicherungsschutz sowohl auf Unfälle dieser Personen als auch auf weitere Ereignisse, beispielsweise wenn am Vermögen eines Dritten oder des Bauherren Schäden entstehen.
Der Bauherr selbst erhält mit dieser Versicherung keinen eigenen Versicherungsschutz. Er sichert sich jedoch vor Ansprüchen, die Bauhelfer im Schadensfalle gegen ihn geltend machen können. Damit ein Versicherungsschutz einer Bauhelferversicherung wirksam bleibt, müssen Bauhelfer die vorgeschriebenen Arbeitsschutzvorschriften einhalten (beispielsweise Tragen eines Helms auf der Baustelle).
Nicht zu verwechseln ist die Bauhelferversicherung mit der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung ist für alle Bauhelfer eine Pflichtversicherung. Alle nicht gewerblich tätigen Helfer müssen bei Beginn einer Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft vom Bauherren angemeldet werden.
Der Bauherr zahlt je geleisteter Arbeitsstunde, über die er genau Buch führen muss, eine Prämie an die Berufsgenossenschaft. In einem Leistungsfall kann ein Bauhelfer lediglich mit einer Grundversorgung ohne jegliche Kapitalabfindung rechnen. Bei Verstößen werden Bußgelder von mehreren tausend Euro verhängt.
Eine Bauhelferversicherung wird meist für ein Jahr abgeschlossen. Die jährlichen Kosten sind überschaubar, meist ist eine namentliche Registrierung der Helfer nicht erforderlich. Die eingeschlossene Personenzahl ist in den meisten Fällen nicht begrenzt. Einige Versicherer beschränken die Anzahl der versicherten Personen.
Eine Versicherungsprämie errechnet sich aus einem Grundbetrag sowie einem Zuschlag je Bauhelfer. Im Rahmen der Bauhelferversicherung besteht eine Versicherungsleistung aus einer Invaliditätssumme sowie einer bestimmten Kapitalabfindung. Sie sichert die Risiken der Vollinvalidität und des Todesfalls ab. Gezahlt werden zusätzlich Bergungskosten und ein Krankenhaustagegeld.