Eine Bauherrenhaftpflicht versichert den Bauherren auf einer Baustelle. Die Bauherrenhaftpflicht haftet sowohl für Personenschäden als auch für Sach- und Vermögensschäden.
Bei der Durchführung eines Bauvorhabens hat der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Dazu gehört unter anderem die gesamte Überwachung des Baus und die Bereitstellung und Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen.
Der Bauherr ist also dafür verantwortlich, dass kein Dritter auf der Baustelle zu Schaden kommt. Sollte dies jedoch der Fall sein, haftet der Bauherr. Hat dieser allerdings eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht, so tritt diese in Kraft. Die Handwerker auf der entsprechenden Baustelle sind in den meisten Fällen durch die eigene Versicherung abgedeckt und müssen somit nicht in der Bauherrenhaftpflicht berücksichtigt werden.
Wenn der Bauherr nicht selber die Überwachung und Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen übernimmt, so muss er diese Aufgaben an einen Koordinator weitergeben. Für die Überwachung dieses Koordinators haftet der Bauherr.
Sollten die Sicherheitsmaßnahmen also nicht ausreichend sein, haftet der Bauherr unter anderem für herabstürzende Gegenstände, sowie für nicht ausreichend abgedeckte Gruben und schadhafte Zäune. Außerdem kann die Bauherrenhaftpflicht auch in Kraft treten, wenn es zu einer Verunreinigung der anliegenden Straße kommt oder wenn Anlieger durch anfallenden Schmutz und Staub zu Schaden kommen.
Auch für Abbrucharbeiten an bewohnten Gebäuden sollte die Versicherung aufkommen. Des Weiteren schützt eine Bauherrenhaftpflicht gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz bei Schäden am Nachbarhaus, wie Risse oder Abrutschen.
Diese Risiken können allerdings mit einer entsprechenden Versicherung ebenfalls abgedeckt werden. In den meisten Fällen wird eine Bauherrenhaftpflicht nur für den Zeitraum des Bauvorhabens abgeschlossen. Nach Beendigung der Versicherungszeit erlischt der Vertrag und der Versicherte ist nicht verpflichtet eine entsprechende Kündigung einzureichen.