Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die einer Baustelle durch höhere Gewalt oder durch den Einfluss Dritter ausgesetzt ist. Eine Bauleistungsversicherung schützt also den Bauherren und das Bauunternehmen vor Kosten dieser Art.
Zu den Schäden, die eine solche Versicherung abdeckt, zählen neben Hochwasser und Sturm auch Vandalismus und Konstruktionsfehler. Das Einzige, was eine Bauleistungsversicherung nicht abdeckt, sind Schäden, welche durch Feuer entstanden sind. Dies wird meist mit einer anderen Versicherung abgesichert.
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine reine Sachversicherung. Das heißt, es werden auch nur Schäden an der Baumaßnahme selbst erstattet. Sollte es im Zuge von Schäden zu Nutzungsausfall oder Vertragsstrafen kommen, ist die Versicherung nicht verpflichtet dafür aufzukommen.
Wenn es zu Schäden durch Dritte kommt und der Sachverhalt nicht sofort geklärt werden kann, ist die Versicherung gezwungen zu zahlen. Dies soll eine weitere Verzögerung der Baumaßnahme verhindern. Allerdings ist dem Versicherer gestattet, nach der Zahlung nach dem Verantwortlichen zu suchen und eine mögliche Rückzahlung zu verlangen.
Die Versicherungszeit einer Bauleistungsversicherung verläuft im Regelfall von Baubeginn bis zum Bauabschluss. In den meisten Fällen ist ein Versicherungsschutz von zwei Jahren gegeben. Sollte der Bauunternehmer ein längerfristiges Bauvorhaben anstreben oder sich die vereinbarte Bauzeit hinauszögern, ist der Versicherung umgehend Bescheid zu geben.
Nach einer entsprechenden Verlängerungsprämie kann auch eine längere Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist das Ende der Versicherungszeit mit der Abnahme oder der Inbetriebnahme des Gebäudes festgesetzt. Sollten nach der Abnahme weitere Schäden auftreten, beispielsweise durch die Gestaltung der Außenanlage, werden diese von der Bauleistungsversicherung nicht mehr gedeckt.