Eine Bauwesenversicherung deckt die Kosten ab, die durch Schäden am Haus entstehen können. Während der Bauphase ist der Rohbau vielen Gefahren ausgesetzt. Diese können neben schlechten Wetterbedingungen auch Einbruch oder Vandalismus sein.
Sollte dies geschehen, so ist der Bauherr oder der Bauunternehmer mit einer Bauwesenversicherung gut geschützt. Diese Versicherung kommt für Schäden dieser und ähnlicher Art auf. Allerdings sollte man bei Abschluss der Versicherung genau darauf achten, welche Klauseln mit eingebaut sind und welche nicht.
Da eine Baustelle nicht rund im die Uhr bewacht werden kann und sich auf dem Grundstück teure Baugeräte und ähnliche Gegenstände befinden, sollte man unbedingt die Diebstahlversicherung mit einbeziehen.
So ist der Bauherr auf der sicheren Seite, sollte es zu einem Raub oder einer mutwilligen Zerstörung kommen. Sollte das im Rohbau befindliche Haus Schäden davon tragen, wie Glasbruch im gesamten Gebäude oder austretendes Grundwasser, so wird auch dies von der Bauwesenversicherung bezahlt.
Des Weiteren kommt die Versicherung für eventuelle Aufräumkosten auf, die eine Folge von unvorhergesehenen Schäden sein können. Sollte es während der Baumaßnahme zu Streiks innerhalb des Bauunternehmens kommen, so wird auch hier die Bauwesenversicherung tätig.
Eine Versicherung dieser Art sollte vor der eigentlichen Bauphase abgeschlossen werden, damit sie rechtzeitig zum Baubeginn in Kraft tritt. Mit Beendigung der Baumaßnahme erlischt auch automatisch der Versicherungsschutz. Die Bauwesenversicherung schützt den Bauherren bzw. das Bauunternehmen außerdem vor strittigen Rechtsansprüchen Dritter.
Jedoch wird nicht gezahlt, wenn es zu reinen Leistungsmängeln der Firma kommt. Außerdem kommt die Bauwesenversicherung nicht für beschädigte Materialien auf, die auf der Baustelle gelagert aber noch nicht in den eigentlichen Bau mit verarbeitet wurden.