Als Dachgeschoss wird der Dachraum eines Gebäudes bezeichnet, der für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt wird. Optimal für eine Nutzung ist ein Dach mit einer Neigung von wenigstens 35 Grad. In diesem Fall besteht für die Hälfte der Räume im Dachgeschoss eine Kopffreiheit von 2,30 Meter.
Handelt es sich um großvolumige Dachräume, können mehrere Wohnebenen übereinander angeordnet werden. Terrassenhäuser und sogenannte Penthousegeschosse bilden Staffeldachgeschosse, bei denen das oberste Geschoss räumlich zurückgesetzt gegenüber dem darunter befindlichen Geschoss erscheint.
Besonders gut für einen Dachgeschossausbau und eine Nutzung eignen sich Dachformen wie Walm-, Sattel- und Mansardendächer. In Dachräumen befindliche Räume werden als sogenannter Spitzboden bezeichnet, wenn bei einer Raumbreite von 2 Metern lediglich eine lichte Raumhöhe von 1,8 Meter gegeben ist. Der Spitzboden zählt nicht zum Dachgeschoss.
Um einen Dachraum als Dachgeschoss nutzen zu können, sind einige Anforderungen zu erfüllen. Für einen Aufenthaltsraum im Dachraum gilt die Mindestfläche von 8 Quadratmetern sowie eine Raumhöhe von 2,30 bis 2,40 Meter. Bei der Verwendung als Arbeitsraum sind die Forderungen der Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen. In der Regel müssen in Abhängigkeit der Raumgröße größere lichte Höhen vorliegen.
Anforderungen werden bei einer wohnlichen oder gewerblichen Nutzung ebenso an eine Belichtung und Belüftung gestellt. Fenster müssen eine Mindestgröße von 1 Quadratmeter aufweisen. Die Fenstergesamtfläche muss wenigstens 1/8 der Gesamtgrundfläche des Raumes entsprechen.
Die vorgeschriebene Belichtung wird durch den Einbau von Fenstern in Dachgauben und in vorhandene Giebelwände sowie mit Dachflächenfenstern erreicht. Weitere Verglasungen im Bereich der Dachfläche erfolgen in Form von Firstverglasungen oder Lichtkuppeln.
Die Nutzung der Wohn- und Aufenthaltsräume im Dachgeschoss ist an das Vorhandensein von zwei unabhängigen Rettungswegen (Rettungsfenster, Treppenhaus) gebunden. Eine gute Dachdämmung ist gleichfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben.