Der sogenannte Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Sämtliche Verwendungen, Ausstellungen, Grundsätze und Grundlagen werden in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Energieausweise werden auf Basis des Energiebedarfes oder des Energieverbrauchs ausgestellt. Je nachdem, ob das Gebäude bereits steht und genutzt oder neu gebaut wird, errechnen sich die auf dem Energieausweis eingetragenen Werte und Bewertungen.
Beauftragt werden muss ein Energiebedarfsausweis bei Errichtung, Neubau, Umbau oder Erweiterung von Gebäuden. Gleiches gilt bei alten Bestandsgebäuden, mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 und welches nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhält.
Handelt es sich um ein bestehendes Gebäude, welches bereits die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 einhält, kann ein Energieausweis auf Basis des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
In der Novelle von 2013 werden nun auch Pflichtangaben zum Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen geregelt. Sofern ein Energiepass vorliegt, sind die Angaben wie Baujahr, Art des Energieausweises, Energieträger, Energieeffizienzklasse obligatorisch. Dies gilt bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und beim Leasing eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums.
Für Mieter, Käufer, Pächter oder Leasingnehmer hat der Energieausweis klare Vorteile. Dieser bietet eine gewisse finanzielle Planungssicherheit, durch Anhaltspunkte über anfallende Energiekosten und wie das Haus isoliert ist. Bei einem wenig isolierten Altbau mit großen Fenstern ist entsprechend mit einem höheren Verbrauch zu rechnen. Die Heizkosten wären höher. Allerdings ist auch Expertenwissen gefragt, denn alle Kennwerte im Energieausweis müssen auch interpretiert werden können.
Ausgestellt werden darf der Energiebedarfsausweis nur von bestimmten Berufsgruppen wie Architekten, Bauingenieuren, Schornsteinfegern oder Heizungsbauern, die eine entsprechende Ausbildung und Weiterbildung oder Berufserfahrung vorweisen können.
Eine ausstellungsberechtigte Person kann beispielsweise bei der Handwerkskammer erfragt werden. Etwas einfacher gestaltet sich die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises. Dieser wird im Allgemeinen von den örtlichen Versorgern oder Messanbietern erstellt.