Entsprechend der novellierten Energieeinsparverordnung sind bei Wohngebäuden bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ebenfalls die Energieeffizienzklassen in einer kommerziellen Immobilienanzeige anzugeben, siehe § 16a Nr. 5 zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen.
Die Energieeffizienzklassen ergeben sich auf Basis der Endenergie in kWh/(m² · a). Hierbei wird eine Skala von grün bis rot eingesetzt, die im Energieausweis angezeigt wird, von der Energieeffizienzklasse A+ bis H. Es gilt, je grüner die Skala, als desto energieeffizienter kann das Gebäude angesehen werden.
Ein Effizienzhaus 40 entspricht der Klasse A+, ein energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus entspricht der Klasse C. So kann zum Beispiel der Energieausweis für ein Wohngebäude aussehen: