Der Begriff Fassade bezeichnet im Bauwesen eine Gebäudeansicht. Auch wenn im alltäglichen Sprachgebrauch der Begriff vielfach synonym für eine Außenwand verwendet wird, ist dies inhaltlich nicht korrekt.
Die Außenwand ist eine technischer Begriff und ein funktionales Bauteil. Abgeleitet aus dem Lateinischen bedeutet Fassade sinngemäß Angesicht. Die Architekturgeschichte beschreibt mit dem Begriff eine Hauptansichtsseite eines Gebäudes.
In früheren Jahren war meist eine Gebäudeseite sehr repräsentativ gestaltet, während sich die anderen Seiten relativ einfach zeigten. Bei einem freistehenden Gebäude wurden auch mehrere oder alle Seiten einer Gestaltung unterzogen.
Die Erbauer früherer Werke in der Antike oder der Renaissance ließen sich nicht allein von rein praktischen Überlegungen leiten, sondern sie verfolgten vor allem künstlerische Ansprüche. Mit der Fassade sollte die Schönheit eines Bauwerks hervorgehoben werden.
Die Form der äußeren Gestaltung setzt sich in der Regel im Inneren des Gebäudes fort. Eine prunkvolle Gestaltung der Fassade zeigt auch den Stand und das Vermögen eines jeweiligen Besitzers an. Möglichkeiten der Gestaltung bieten einzelne Fassadenelemente wie zum Beispiel Ornamente, Säulen und Fenster.
Die moderne Architektur verwendet den Begriff Fassade, um ein Hauptprinzip der Gebäudehülle zu benennen. Es geht um eine Ansicht, um eine bestimmte Ästhetik. Der Begriff ist in der Gegenwart nicht auf hochrepräsentative Gebäudeansichten beschränkt.
Die moderne Fassadenbezeichnung richtet sich nach der Gestaltung, der Funktion, dem Material sowie der Konstruktion. Typische Bezeichnungen für ein Prinzip der Gebäudehülle sind beispielsweise Blendfassade, Glasfassade oder Vorhangfassade.
Die Gestaltung einer Fassade ist heute sehr praktisch ausgerichtet. Ältere Gebäude lassen sich mit Putz, Holz oder Glas aufwerten. Die äußere Hülle eines Gebäudes muss vor Witterung schützen und eine entsprechende Wärmedämmung gegen Sonne und Energieverlust aufweisen.