Die Feuerrohbauversicherung dient der Absicherung gegen Risiken, Feuer, Blitzschlag sowie Explosion während der Rohbauzeit. Nach der Fertigstellung beziehungsweise dem Bezug übernimmt diese Risiken eine Wohngebäudeversicherung.
Die darin nicht eingeschlossenen Elementarschäden, die durch besondere Gefahren wie zum Beispiel Überschwemmung, Schneedruck oder Erdbeben hervorgerufen werden, müssen extra durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden.
In der Regel bieten Versicherer die Feuerrohbauversicherung für die Dauer von 6 Monaten. Eine Verlängerung der Feuerrohbauversicherung um weitere 6 Monate ist kostenfrei möglich, wenn bei dem gleichen Versicherungsunternehmen eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Bereits bei Baubeginn ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung von Vorteil.
Die Feuerrohbauversicherung ist darin eingeschlossen und macht einen zusätzlichen Vertrag überflüssig. Fast alle Versicherer bieten eine derartige verbundene Wohngebäudeversicherung an.
Wird die Erstellung einer Immobilie durch Bank- und Kreditinstitute finanziert, verlangen diese in der Regel eine Feuerrohbauversicherung. Bestimmte versicherte Schäden während der Rohbauphase erstattet der Versicherer, so dass das Bauobjekt in jedem Fall wie geplant fertig gestellt werden kann.
Der Bauherr kann entsprechend der geprüften Bonität den Kredit zurückzahlen. Zusätzliche unkalkulierbare finanzielle Belastungen bereits während der Bauphase, die einen Kreditausfall zur Folge haben können, werden ausgeschlossen.
Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Betrag, den ein Bauherr aufwenden müsste, um das Bauobjekt wie geplant neu zu errichten. Im allgemeinen wird bei der Ermittlung dieses Betrages ein spezielles Verfahren angewendet.
Bei diesem Verfahren zur Berechnung der Versicherungssumme mit Basiswert von 1914 wird ein Neubauwert fiktiv zurück gerechnet. Berücksichtigt werden Bauartklassen sowie weitere Ausstattungsmerkmale. Soll das Objekt nach Fertigstellung in irgendeiner Form vermietet werden, bleibt ein eventueller Mietausfall unberücksichtigt.