Zur Auszahlung von Fördermitteln unterschiedlicher Art kommt es im Bereich der Finanzierung immer dann, wenn ein Objekt oder eine Unternehmung den Kriterien entspricht, die für die zu vergebenen Fördermittel von Bedeutung sind.
Fördermittel werden von unterschiedlichen Stellen vergeben, meist vom Bundesland selbst, von einer Stadtverwaltung oder auch vom Land. Sie können in der Regel gezielt bei der Hausbank beantragt werden. In einigen Fällen ist jedoch eine Vorsprache auf Behörden notwendig.
Wer Fördermittel beantragen möchte sollte von daher sichergehen, dass das Vorhaben den Kriterien der Förderrichtlinien entspricht. Die KfW Bankengruppe beispielsweise vergibt unterschiedliche Fördermittel in allen Bundesländern – häufig jedoch können die Kriterien für die Vergabe sich in den einzelnen Bundesländern stark unterscheiden, sie hängen häufig von den Zielen ab, die im Bundesland erreicht werden sollen.
So werden beispielsweise in einigen Bundesländern Unternehmer mit aussichtsreichen Geschäftsplänen stark gefördert, erhalten zinsgünstige Kredite zur Expandierung mit dem Ziel, auf die Dauer Arbeitsplätze zu schaffen und damit zur Sicherung der Infrastruktur beizutragen. Kredite über die KfW Bankengruppe sind zielgerichtet und müssen auch zweckgebunden verwendet werden.
Auch Existenzgründer haben die Möglichkeit, über die KfW Bankengruppe Fördermittel zur Existenzgründung und Sicherung zu beantragen – ein besonders interessanter Aspekt, da Selbstständige in der Vergabe gewöhnlicher Kredite, häufig benachteiligt sind. Fördermittel können allerdings nicht nur von Unternehmern beantragt werden, sondern auch von privaten Verbrauchern.
Wer beispielsweise ein Haus gekauft hat, welches unter den Denkmalschutz fällt und dieses Haus entsprechend der Richtlinien restaurieren will, erhält häufig hierfür Fördermittel von der Stadt oder vom Bundesland. Auch für Modernisierungsmaßnahmen, die den Zweck der Energieeinsparung haben, beispielsweise über die Stromerzeugung durch Solaranlagen, werden Fördermittel gewährt.