Eine Garage bezeichnet eine Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge. Aus dem französischen abgeleitet, bedeutet das Wort sicher verwahren. Damit ist die hauptsächliche Funktion von Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge genannt. Es geht um den Schutz vor Witterungseinflüssen und Diebstahl.
Die Garage ist überdacht und mit festen Wänden umschlossen, wobei eine Wand über ein abschließbares Garagentor verfügt. Garagen bieten mit der Lagerung von Werkzeugen und als Reparaturplatz weitere Nutzungsmöglichkeiten.
Garagen unterscheiden sich in Einzelgaragen und Großgaragen. Die Einzelgarage besteht aus einem abschließbaren Raum für ein Fahrzeug. In Großgaragen finden mehrere Fahrzeuge Platz. Stellplätze in Großgaragen werden in einigen Fällen durch Rolltore oder Gitter abgegrenzt und verhindern so einen unberechtigten Zugriff. Eine weitere Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge, die keinen Diebstahlschutz beinhaltet, stellt der überdachte und seitlich offene Carport dar.
Das deutsche Baurecht regelt die Errichtung und den Betrieb von Garagen in den einzelnen Bundesländern in Garagenverordnungen (GaragenVO). Im allgemeinen gilt, dass Garagen hinsichtlich ihrer Nutzfläche zu unterscheiden sind. Die Unterscheidung erfolgt in Kleingaragen (bis 100 Quadratmeter), Mittelgaragen (von 100 bis 1000 Quadratmeter) und Großgaragen (über 1000 Quadratmeter). Weiterhin sind offene Garagen und Stellplätze geregelt. Festgelegt werden zudem Kurvenradien, Zufahrtsgrößen oder Fahrgassen.
Bei der Errichtung einer Garage sind Grundstücksgrenzen nach Grenzbaurecht zu beachten, wenn direkt auf einer beziehungsweise nahe der Grundstücksgrenze gebaut werden soll. Das für die jeweilige Region anwendbare Grenzbaurecht entscheidet, ob ein Nachbar seine Zustimmung für den Bau einer Garage direkt auf der Grundstücksgrenze geben muss.
Für eine Garage gelten besondere Betriebsvorschriften, in denen beispielsweise das Lagern brennbarer Stoffe geregelt ist. Für Kleingaragen ist eine lagerfähige Höchstmenge von 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel festgelegt.