Die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung zum Schutz der Gebäude, der Nebengebäude sowie der Garagen. Separate Gebäude wie z. B. Gartenhütten bedürfen daher einer entsprechenden außergewöhnlichen Einbindung. Unter Umständen ist auch Zubehör mitversichert.
Es können folgende Schäden wie, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel allein oder in Kombination versichert werden. Des Weiteren können weitere Elementarschäden, wie Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen, mitversichert werden.
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen eines jeden Hausbesitzers. Die meisten Immobilienbesitzer finanzieren ihre Objekte über einen langen Zeitraum. Tritt ein Schaden am Gebäude ein, der durch Blitzeinschlag, einen Brand, Hochwasser, Leitungswasser oder Naturkatastrophen, wie Erdbeben oder Lawinen entstanden ist, so ist es der Hausbesitzer, der für diesen Schaden aufkommen muss.
Schäden dieser Art können sich durchaus in einer fünfstelligen Summe bewegen und wer nicht mit einer Gebäudeversicherung gegen diese Schäden abgesichert ist, kann hier innerhalb weniger Stunden vor dem Nichts stehen. Die Liste der Szenarien, welche eintreten könnten, ist sehr lang und eine Immobilie sollte gegen sämtliche Risiken abgesichert werden.
Die Gebäudeversicherung ist von daher ein notwendiges Muss für sämtliche Immobilienbesitzer. Wer als Mieter ein Haus mietet, wird in der Regel vom Besitzer der Immobilie dazu verpflichtet, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Viele Vermieter haben bereits eine solche abgeschlossen und legen die Kosten für die Gebäudeversicherung mit Mietbeginn auf den Mieter um.
Immobilien haben einen hohen Wert und Schäden an Immobilien sind häufig wirklich massiv und kaum aus eigener Tasche zu zahlen. Gerade bei Immobilienbesitzern, die ihr Objekt noch finanzieren, steht häufig kein Geld zur Verfügung, um einen Schaden in fünfstelliger Höhe tragen zu können. Die Gebäudeversicherung sichert die hier drohenden Risiken zu einem geringen und für jeden Immobilienbesitzer erschwinglichen Beitrag vollständig ab.