Eine Glasversicherung im gewerblichen oder im privaten Bereich bietet im Fall eines Glasschadens Schutz vor den finanziellen Folgen. Im gewerblichen Bereich ist sie eine eigenständige Versicherungsform, die alle Arten von Außen- und Innenverglasung schützt.
Im privaten Bereich deckt sie Glasschäden in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus ab. Eine Glasversicherung ist in der Regel nicht in einer bestehenden Hausratversicherung eingeschlossen und wird als ergänzende Versicherung abgeschlossen.
Die Glasversicherung kommt nicht nur für Schäden an allen Türen und Fenstern aus Glas auf, sondern auch an weiteren Verglasungen beispielsweise von Duschkabinen, Wintergärten sowie Mobiliarverglasungen (Glasvitrine, Glastisch). Versicherbar sind künstlerisch bearbeitete Glasscheiben und die mit einer Montage von Gerüsten entstehenden Sonderkosten.
Individuelle Vereinbarungen können zudem einen erweiterten Versicherungsschutz beinhalten. Gegen Glasbruch können Glaskeramik-Kochflächen oder Aquarien versichert werden. Versicherungsschutz wird innerhalb des vertraglich erfassten Versicherungsortes übernommen. Das umfasst alle auf Wohnräume oder das Objekt auf einem im Versicherungsschein genannten Grundstück.
Die Glasversicherung leistet nur für den Fall, dass es sich um einen Totalschaden handelt. Ist das Glas lediglich zerkratzt beziehungsweise in der eigentlichen Funktion nicht eingeschränkt, erstattet die Versicherung nichts. Wurde bei Vertragsabschluss der Glasversicherung eine sogenannte Allgefahrabdeckung vereinbart, leistet der Versicherer bei einem Totalschaden immer.
Wie es zu einem Schaden kam (Selbst- oder Fremdverschulden), spielt dabei keine Rolle. Einige Versicherer bieten die Regulierung von Glasschäden, indem sie sich um die gleichwertige Beschaffung sowie das Einsetzen von Scheiben kümmern. Reparaturen normaler Glasscheiben von Türen und Fenstern können direkt vom beauftragten Glaser bei der zuständigen Versicherung abgerechnet werden.