Eine Grundbesitzerhaftpflicht braucht jeder, der ein Haus vermietet. Das heißt jeder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohnblockes muss eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Eigentümer eines Einfamilienhauses brauchen keine derartige Versicherung.
Die Risiken werden bereits mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Hauseigentümer ist für alle Schäden verantwortlich, die sich auf das Haus oder das Grundstück beziehen. Des Weiteren muss der Eigentümer ebenfalls für Personenschäden haften. Sollte es zum Einsturz des Gebäudes kommen oder zum Abbruch von einzelnen Teilen, so ist der Eigentümer für die Sach- bzw. Personenschäden verantwortlich.
Aus diesem Grund ist eine Grundbesitzerhaftpflicht zwingend nötig für Hausbesitzer. Diese übernimmt im Regelfall die Kosten für sämtliche Schäden. Die Grundbesitzerhaftpflicht sieht außerdem vor, dass der Hausbesitzer verpflichtet ist, sein Grundstück mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu versehen.
Besonders das Säubern von Straßen und Gehwegen stellt einen wichtigen Punkt dar. Sollte es zu einem Personenschaden eines Dritten kommen, haftet der Besitzer des Grundstücks. Außerdem wird dieser auch haftbar gemacht, wenn er einem Mieter das Säubern von dem entsprechenden Grundstück aufgetragen hat. Auch keine ausreichende Beleuchtung kann die Ursache für einen Personenschaden sein.
Des Weiteren hat der Hauseigentümer die Pflicht einer baulichen Instandsetzung des Hauses bei Mangelerscheinungen. Sollte der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltungspflicht nicht im ausreichenden Maße nachkommen und es kommt zu einem Schaden, so übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht im Regelfall die Kosten.
Des Weiteren wird von der Grundbesitzerhaftpflicht die Haftungsfrage geprüft. Sollte es zu einer unberechtigten Schadensersatzforderung kommen, wird diese abgewehrt und die eventuell anfallenden Prozesskosten werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.