Haben andere Rechte an meiner Immobilie? Gehört das Grundstück wirklich mir? Hat der Darlehengeber Rechte an der Immobilie? Wer Antworten auf diese Fragen möchte sollte ins Grundbuch schauen.
Der Grundbucheintrag ist das wichtigste Dokument bei Immobilien. Er macht Aussagen über das Baufinanzierungsrecht und über Pflichten, die mit dem Kauf des Grundstücks under Immobilie anfallen. Wenn vorher noch nicht ins Grundbuch geschaut wurde, erfährt man spätestens beim Notartermin was im Grundbuch steht.
Die Immobilieneigetümer und Erbbauberechtigten im Grundbuch
Ein Grundbuch ist in 3 Bereiche eingeteilt. In dem ersten Bereich sind die Besitzverhältnisse der Immobilie und des Grundstücks angegeben. Darin steht, ob es einen Eigentümer, mehrere Eigentümer oder einen Erbbauberchtigten gibt.
Mit einem Einblick in das Grundbuch kann man feststellen, dass der Verkäufer auch das Recht hat, das Grundstück zu verkaufen. Die Immobilie geht nach dem Kaufvertrag oder einer Erbschaft erst zum Eigentum des Käufers über, wenn er in das Grundbuch eingetragen wurde.
Die Beschränkungen und Nachteile in dem Grundbuch
In dem zweiten Bereich des Grundbuchs werden Beschränkungen und Nachteile aufgelistet. Am meisten sind hier Wegrechte eingetragen. Doch auch Rechte für Stromleitungen, Wasserleitungen und Gasleitungen sind hier vermerkt. Als Besitzer muss man akzeptieren, dass die Leitungen da sind und auch Reparaturarbeiten anfallen können.
Auch dürfen keine weiteren Bauwerke in der Nähe der Leitungen gebaut werden. Des Weitern sind Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Sanierungsgebiete in dem zweiten Bereich des Grundbuches eingetragen. Diese Eintragungen sind auch bei der Baufinanzierung interessant. Den sie vermindern die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie und somit auch den Gesamtwert.
Die Hypotheken und Grundschulden im Grundbuch
Für die Baufinanzierung ist der dritte Bereich des Grundbuchs von besonderer Bedeutung. In diesem Bereich sind Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden vermerkt. Wenn man ein Grundstück kauft, sollte man kontrollieren, ob der Vorbesitzer diese Belastungen bezahlt hat. Ist das nicht der Fall, übernimmt man als Käufer diese Kosten.
Wenn man selbst den Bau finanzieren lassen muss, lässt der Darlehengeber ein Grundpfandrecht in den dritten Teil des Grundbuches eintragen. Dies geschieht in Form von einer Hypothek oder Grundschuld. Damit erhält der Darlehensgeber das Recht, die Immobilie verwalten oder Zwangsversteigern zu dürfen, wenn der Darlehennehmer seinen Zahlungen nicht nachkommt.
Eigenschaften des Grundbucheintrags
Der Grundbucheintrag ist vertraulich. Da er sehr entscheidend für die Nutzun und den Besitz eines Grundstücks ist, darf nicht jeder einfach so den Grundbucheintrag sehen. Einzig und allein der Eigentümer hat jederzeit das uneingeschränkte Recht in das Grundbuch zu sehen.
Bei dem Verkauf oder einer Erbschaft darf auch noch der Notar Auszüge des Grundbuches einsehen. Dabei werden mögliche wertmindernde und problematische Einträge eingesehen. Wen man als Käufer in der frühe Kaufphase in das Grundbuch schauen möchte ist das nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit den Eigentümer nach Kopien von Auszügen aus dem Grundbuch zu fragen und ihm die anfallenden Kosten zu erstatten.
Tobias Müller
Danke für den Beitrag zum Grundbuch. Meine Schwester hat eine Immobilie gekauft und sich extra für die Beratung an einen Notar für Immobilienrecht gerichtet, um nichts falsch zu machen. Gut zu wissen, dass auch die Baufinanzierung im Grundbuch steht. Das wird dann bei meiner Schwester auch so sein.