Der Begriff Hypothek bezeichnet das Recht an einem Grundstück, einer Wohnung oder einem Gebäude. Dieses Recht wird immer in das Grundbuch eingetragen und gehört somit zu den Grundpfandrechten.
Des Weiteren dient diese als Sicherheit bei der Aufnahme eines Kredites. Eine Hypothek muss dann aufgenommen werden, wenn ein Schuldner noch ausstehende Forderungen bei einem Gläubiger hat.
Sollte der Schuldner ein Grundstück oder wertvolle Immobilien besitzen, dann wird dieses mit einer entsprechenden Hypothek belastet. Diese wird also als Pfand für noch ausstehende Geldforderungen angesehen.
Kann der Schuldner den Forderungen nicht nachkommen, so wird das Grundstück oder Gebäude, welches mit einer Hypothek versehen ist, zur Zwangsversteigerung freigegeben. Der daraus resultierende Erlös kommt den Gläubigern zugute.
Es ist gesetzlich geregelt, dass man nur dann eine Hypothek aufnehmen kann, wenn man noch ausstehende Forderungen, meistens ist dies Geld, zu begleichen hat. In den häufigsten Fällen stellt diese Forderung ein offenes Darlehen dar.
Jedoch muss es nicht immer ein Darlehen oder ein noch ausstehender Kredit sein. Auch ein Schadens- ersatzanspruch kann zu einer Hypothekenaufnahme führen. In den letzten Jahren nahm die Bedeutung der Hypothek jedoch immer mehr ab. In vielen Fällen wurde statt dieser häufig eine Grundschuld aufgenommen.
Während eine Hypothek für ein ganz bestimmtes Darlehen aufgenommen wird und mit dessen Rückzahlung vollkommen ausgelastet ist, kann die Grundschuld beliebig häufig eingesetzt werden. Sie kann also immer wieder als Sicherheit für neue Darlehen genommen werden. Deshalb hat sich in den letzten Jahren immer mehr der Trend zu einer Grundschuld durchgesetzt.