Immobilienmakler sind Vermittler zwischen dem Anbieter einer Immobilie und den Suchenden. Wenn eine Person auf der Suche nach einer Immobile ist, wird ein neuer Maklervertrag geschlossen.
Neben den Aufgaben wird in diesem Vertrag auch die Courtage, die Provision, die der Vermittler erhält, festgelegt. Diese wird allerdings nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung ausbezahlt und ist nicht verbindlich.
Die Höhe der Provision ist gesetzlich begrenzt, hängt aber in der Regel von der jeweiligen Marktlage ab. Bei Immobilienverkäufen sind drei bis sechs Prozent des Verkaufspreises üblich, bei Mietobjekten bis zu zwei Kaltmieten und bei gewerblichen Immobilien nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Die Courtage kann zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, aber auch von nur einer Partei getragen werden. Hat der Immobilienmakler seine vertraglich vereinbarte Leistung erbracht, indem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, so ist dieser Vertrag durch die Bemühungen des Immobilienmaklers zustande gekommen. Daher wird die Provision üblicherweise nach Abschluss des notariellen Vertrags gezahlt.
Die Auftraggeber sind allerdings nicht an den Immobilienmakler gebunden. Wenn du nur einen Alleinauftrag oder Allgemeinauftrag abschließt, kannst du auch selbstständig nach Immobilien beziehungsweise Abnehmern suchen. Nur bei qualifizierten Alleinaufträgen hat der Immobilienmakler das exklusive Vermittlungsrecht.
Geschützt ist die Berufsbezeichnung Immobilienmakler allerdings nicht. Er muss nur im Besitz einer behördlichen Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit, die nach § 34c der Gewerbeordnung vergeben wird, sein. Diese Erlaubnis umfasst die Vermittlung des Abschlusses oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss. Des Weiteren umfasst die Erlaubnis Verträge über Immobilien und Grundstücke, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie grundstücksgleiche Rechte.