Kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages, gibt es hierzu unterschiedliche Varianten. Neben einem gewöhnlichen Mietvertrag, können die Vertragspartner auch einen sogenannten Indexmietvertrag abschließen.
Der Indexmietvertrag gleicht in den meisten Punkten jedem anderen Vertrag. Der entscheidende Unterschied liegt in der Höhe der Miete, denn diese steigt regelmäßig in einer bestimmten Summe. Der Grund hierfür ist, dass die Lebenshaltungskosten schneller steigen als die allgemeinen Mieten.
Als Grundlage für die Erhöhungen der Miete im Rahmen eines Indexmietvertrages, gilt der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Deutschland. Die Vorteile eines Indexmietvertrages liegen auch beim Mieter.
Während der Laufzeit des Vertrages darf es nämlich zu keinen weiteren Mieterhöhungen kommen. Zudem sind Modernisierungsmaßnahmen auf Kosten des Mieters untersagt. Eine Ausnahme gilt es jedoch zu beachten. Im Falle von Baumaßnahmen, die nicht der Vermieter zu vertreten hat (etwa durch behördliche Anordnung), kann es auch innerhalb eines Indexmietvertrages zu Erhöhungen kommen.
Generell gilt: Der Mieter sollte darauf achten, dass genau festgelegt ist, zu welchen Zeitpunkten die Miete um welchen Betrag erhöht wird. Die Miete muss für jeweils mindestens ein Jahr konstant bleiben. Jede Erhöhung durch einen steigenden Index muss vom Vermieter schriftlich geltend gemacht werden.
Als Mieter sollte man außerdem sein Recht beachten, dass man im Falle eines sinkenden Indexes eine Preissenkung verlangen darf. Daher ist eine Klausel im Indexmietvertrag, die besagt, dass die Miete nicht unter ein bestimmtes Limit fallen darf, unwirksam.