Der Begriff Isolierung bezeichnet im Bereich Immobilien und Bauwesen die Wärmedämmung an Dach und Außenwänden von Gebäuden. Für neu gebaute Gebäude gelten bereits gesetzliche Auflagen für eine Wärmedämmung von Außenwänden und Dach, die eine entsprechende ausreichende Isolierung sichern.
Bei Altbauten ist das häufig noch nicht hinreichend der Fall. Mit nachträglichen Maßnahmen können hier die Energieeffizienz jedoch verbessert und zusätzlich die Heizkosten verringert werden. Ein wärmegedämmtes älteres Gebäude steigert seinen Wert und erhöht die Attraktivität für einen Mieter oder Käufer.
Staatliche Förderungen bieten sich für eine günstige Finanzierung zur Verbesserung der Energieeffizienz an. Es gibt mehrere Maßnahmen zur nachträglichen Isolierung beziehungsweise Wärmedämmung von Häusern. Bei der Außenwanddämmung wird die Beschaffenheit der Außenwände berücksichtigt.
Bei zweischaligen Außenwänden wird das Isoliermaterial in die zwischen getrennten Mauern befindliche Luftschicht gespritzt. Bei der einschaligen Außenwand wird in der Regel die Wand von außen mit Dämmplatten verkleidet, auf die eine dünne Schicht Putz aufgetragen wird.
Zur Dämmung des Daches kann das Dämmmaterial bei einer Dacherneuerung beziehungsweise nach Abnahme der Dachziegel von außen zum Einsatz kommen. Bei der Isolierung von innen hängt der Aufwand davon ab, ob es sich um ein bereits ausgebautes oder auszubauendes Dachgeschoss handelt.
Beim Ausbau eines Dachgeschosses werden die Dämmstoffe zwischen die Dachsparren eingebracht. Bei einem ausgebauten Dachgeschoss sind größere Umbaumaßnahmen unumgänglich.
Vor Beginn der Maßnahmen zur nachträglichen Isolierung von Außenwänden und Dach erweist sich eine fachkundige Beratung als günstig. Die Kosten einer Wärmedämmung sind meist nicht gering. Langfristig lohnt sich das dennoch, da die Heizkostenersparnis beispielsweise bei einem Einfamilienhaus bereits durch eine Außenwanddämmung mehrere hundert Euro pro Jahr beträgt.