Ein Maklervertrag beinhaltet in der Regel die Zusicherung des Auftraggebers, den Makler bei Abschluss eines Vertrages zu entlohnen. Maklerverträge kommen sehr häufig bei Vermietung von Wohnungen vor. Ein Makler dient also als Vermittler zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
In vielen Städten Deutschlands kann man sich nur über einen Makler eine Wohnung anschauen bzw. eine Wohnung mieten. Dieser Makler vermittelt die gewünschte Wohnung und verlangt für seine Dienste eine gewisse Entlohnung. Häufig muss man einen Makler aber auch dann bezahlen, wenn man sich nicht für die gezeigte Wohnung entschieden hat.
Ein Maklervertrag muss nicht in einer bestimmten Form abgeschlossen werden. Dieser kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Auch das einfache Interesse an einem Objekt kann als Zustimmung für einen Maklervertrag gesehen werden. In dem Fall spricht man von einem so genanntes konkludenten Verhalten.
Es ist jedoch ratsam einen Maklervertrag stets schriftlich festzuhalten, um sich im Falle eines Missverständnisses auch später noch darauf beziehen zu können. Des Weiteren muss der Makler vorher klarstellen, ob er nach Abschluss seiner Dienste eine Entlohnung verlangt. Wenn der Kunde sich daraufhin trotzdem das Objekt zeigen lässt, ist dieser mit dem Maklervertrag einverstanden. Die festgesetzte zu zahlende Höhe in einem Maklervertrag ist stets auf höchstens zwei Monatsmieten anzusetzen.
Häufig ist der Makler auch gleichzeitig der Vermieter, Eigentümer oder Verwalter eines Gebäudes. In diesem Fall kann zwar ein Maklervertrag festgesetzt werden, jedoch erhält der Makler keine Entlohnung für seine Vermittlerdienste. In den meisten Fällen wird ein Maklervertrag auf unbestimmte Zeit festgelegt. Dieser kann dann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.