Als Mieteinnahmen sind entsprechend der Steuergesetzgebung Einnahmen zu verstehen, die ein privater oder gewerblicher Vermieter durch Vermietung von Grundstücken sowie Wohn- und Gewerbeobjekten erzielt. Das Verpachten von Objekten wird gleich dem Vermieten steuerlich behandelt.
Die Mieteinnahmen aus Immobilienvermietung entstehen in der Regel monatlich. Sie werden von der Zusammensetzung der Miete, bestehend aus der Kalt- und der Warmmiete, bestimmt. In einem Mietvertrag ist geregelt, wie hoch die Kaltmiete ist und welche Kosten und Gebühren zur Warmmiete führen.
Zu steuerpflichtigen Mieteinnahmen gehören alle Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung, auch wenn diese vor der eigentlichen Versteuerung um die Ausgaben der Vermietung vermindert werden. Betriebsausgaben sind unter anderem die Warmwasser- und Heizungskosten, Reinigungskosten und Müllentsorgungsgebühren.
Zu Mieteinnahmen werden gerechnet:
- Miete und Mietvorauszahlungen
- Vom Mieter gezahlte Nebenkosten und Umlagen
- Nutzungsentschädigungen
- Private und öffentliche Zuschüsse
- Erbbauzinsen
Mieteinnahmen sind wichtiger Bestandteil einer Kalkulation und Finanzierung einer Immobilie, die der Altersvorsorge sowie dem Vermögensaufbau dienen soll. Ein Kreditgeber lässt sie für die Deckung der Belastungen bis zu einem gewissen Teil zu.
Erst wenn der Kredit gänzlich zurück gezahlt ist, können Mieteinnahmen als Einkommen zur Alterssicherung beitragen. Mieteinnahmen sind keine garantierten Einnahmen, da mit zeitweiligem Leerstand und unvorhersehbaren Kosten zu rechnen ist. Sowohl bei der Finanzplanung als auch der späteren Alterssicherung muss dies berücksichtigt werden.
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung zur Vermietung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft hängen regelmäßige und steigende Einnahmen unter anderem davon ab, ob sich die Eigentümer auf eine ordnungsgemäße Instandhaltung verständigen können. Eine Wertsteigerung für eine Immobilie ist nicht garantiert. Eine attraktive Wohnlage und ein gepflegter Zustand sind gute Voraussetzungen für eine ständige Vermietbarkeit.