Jeder, der sich auf Wohnungssuche befindet, wird zunächst von dem potenziellen Vermieter gelöchert und muss eine Mieter-Selbstauskunft ausfüllen. Viele Vermieter fürchten sich vor Mietnomaden oder haben bereits anderweitig schlechte Erfahrungen gesammelt.
Durch Fragen möchten sie möglichst viel über den Interessenten erfahren. Aber nicht jede Frage ist auch zulässig. Daher sprechen die Gerichte den Interessenten in diesen Fällen ein „Recht auf Lüge“ zu.
Vermieter wollen ihr Wohneigentum an möglichst seriöse und solvente Interessenten vermieten. Wird dem Interessenten allerdings in der Mieter-Selbstauskunft eine unzulässige Frage gestellt, muss dieser sie nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Dabei handelt der Mietinteressent nicht rechtswidrig, wenn er dem Vermieter antwortet, was dieser gerne hören will. Zulässige Fragen, die in der Mieter-Selbstauskunft gestellt werden, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Beispielsweise ist der Mietinteressent dazu verpflichtet Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen zu machen. In einer Mieter-Selbstauskunft werden dem Interessenten unter anderem folgende Fragen gestellt:
- Zulässig sind Fragen über sein durchschnittliches Nettoeinkommen, den Beruf, den Arbeitgeber (LG München, Urteil vom 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).
- Auf die Frage nach Gehaltspfändungen müssen Interessent und Arbeitgeber wahrheitsgemäß antworten (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 06.05.2008, Az.: 5 U 28/08).
- Zulässig sind Fragen zur Identität des Mieters, wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Familienstand und Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.
- Fragen bezüglich der Haustierhaltung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn es sich um Hunde, Katzen oder giftige Tiere handelt.
- Unzulässig sind Fragen nach Behinderungen des Mietinteressenten.
- Zukunftbezogene Fragen wie nach der Familienplanung sind unzulässig.
- Den Vermieter geht es nichts an, welches Musikinstrument der Mietinteressent spielt, solange sich dieser an die Hausordnung hält.
- In der Regel muss die Frage nach dem Rauchen vom Mietinteressenten nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.