Eigentümer von Immobilien, die ihre Objekte vermieten, sind in der Regel dringend auf die Mieteinnahmen angewiesen. In einigen Fällen werden die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes benötigt, in anderen Fällen dienen die Mieteinnahmen der Finanzierung des Objektes.
Entstehen am Gebäude Sachschäden durch einen Brand, durch Leitungswasser, Hagel oder Sturm, aber auch durch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmung, fallen die Mieteinnahmen aus. Ein Ausfall dieser Mieteinnahmen kann den Eigentümer unter Umständen in die Insolvenz treiben.
Die Mietverlustversicherung deckt dieses Risiko ab. Bei Mietausfall oder einem Nutzungsausfall übernimmt diese nicht nur die ausgefallenen Einnahmen, sondern auch die Nebenkosten wie die Müllabfuhrgebühren, die Grundsteuer und sonstige Nebenkosten.
Die Mietverlustversicherung deckt nicht nur die Risiken von vermieteten Objekten, sondern auch für vom Eigentümer selbst bewohnte Objekte. Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus durch die genannten Schäden nicht mehr bewohnen können, müssen auf eine Ersatzwohnung ausweichen.
Die Mietverlustversicherung übernimmt auch hierfür die Kosten, bis die Schäden am Objekt behoben sind und es wieder bewohnt werden kann. Auch dies ist ein Risiko, welches leider häufig unterschätzt wird. Die Mietverlustversicherung wird häufig zu besonders günstigen Konditionen als Ergänzung zur Gebäudeversicherung angeboten.
Das Gebäude muss im Versicherungsvertrag bezeichnet sein. Die Versicherungssumme ist variabel. Sie richtet sich nach der Bruttojahresmiete. Bei Objekten, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, richtet sich die Versicherungssumme nach dem ortsüblichen Mietpreis. Die Mietverlustversicherung kann höchstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen werden. Eine Verlängerung auf 24 Monate kann gegen Prämienzuschlag vereinbart werden.
Nicht versichert bei Mietverlustversicherung sind Schäden die durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben (außer bei Elementarschäden) und Vorsatz des Versicherungsnehmers, entstanden sind. Des Weiteren sind Schäden, wie Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen, nicht in der Mietverlustversicherung enthalten.