Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und müssen von jedem Notar eingefordert werden. Die Höhe der Notarkosten ist ebenfalls gesetzlich festgelegt und darf nicht seitens des Notars eigenmächtig erhöht oder gesenkt werden. Die jeweilige Höhe ist in der Kostenordnung der Notare genau festgelegt und muss so auch von jedem Notar befolgt werden.
Diese Kostenordnung sieht vor, dass sich jeder eine notarielle Beratung leisten kann. So kommt es auch häufig vor, dass die vom Kunden bezahlten Notarkosten nicht den gesamten Arbeitsaufwand abdecken. Außerdem führt der Notar in vielen Fällen Amtstätigkeiten durch, für die er überhaupt keine Entlohnung erhält.
Damit dieses System weiterhin so funktioniert, ist es also von entscheidender Wichtigkeit, dass die Notarkosten gemäß der Kostenordnung eingehalten werden. Die Kostenordnung ist in allen Bundesländern Deutschlands die selbe. Das diese auch genau eingehalten wird, wird vom Landgerichtspräsidenten überprüft.
Ein Notar wird nicht nach Stunden oder Arbeitsaufwand bezahlt, sondern er darf nur die Gebühren berechnen, die in der dafür vorgesehenen Kostenordnung vorgeschrieben sind. Sollte ein Fall besonders schwierig und langwierig sein, so darf er die Notarkosten nicht deshalb erhöhen. Die Höhe der Notarkosten richtet sich immer nach dem Wert des Geschäftes und nach dessen Bedeutung.
Jedes identische Geschäft verlangt die gleiche Höhe an Kosten, egal wie hoch der Zeitaufwand des Notars jeweils war. Sollte es zum Beispiel zu einem Erwerb eines Grundstückes kommen, so müssen neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Notarkosten mit ein berechnet werden. Diese können, je nach Wert des Grundstückes, bis zu 1,5 Prozent des Kaufpreises betragen.