Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen, da sie Personen vor Schäden des Alltags schützt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass jemand, der einer anderen Person oder dessen Vermögen einen Schaden zufügt, diesen zu ersetzen hat.
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbei geführt wurde. Der Schadensersatz an einen Geschädigten muss in vollem Umfang geleistet werden. Ein Schadensverursacher haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen sowie seinen laufenden Einkommen.
Da es in nicht wenigen Fällen insbesondere bei Personenschäden zu Schadensersatzforderungen von mehreren Millionen kommt, bedeutet dies in der Regel den finanziellen Ruin. Eine private Haftpflichtversicherung sichert vor den finanziellen Folgen wie hohe Arzt- und Krankenhauskosten aber auch eine lebenslang zu zahlende monatliche Rente.
Die private Haftpflichtversicherung leistet im Schadensfall bis zu einer Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Diese sollte mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall betragen. Ein Haftpflicht-Versicherer prüft vor Leistungseintritt die Schadensersatzansprüche des Geschädigten. Sind diese Forderungen gegen den Versicherten berechtigt, werden sie übernommen.
Kommt der Versicherer bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass es sich um einen nicht berechtigten Anspruch handelt, wird er diesen notfalls gerichtlich abwehren. Die private Haftpflichtversicherung trägt bei einem Gerichtsverfahren das Risiko sowie die damit verbundenen Kosten. Verursachte Schäden müssen unverzüglich angezeigt werden. Ein Schuldeingeständnis sollte ohne Einverständnis des Versicherers nicht erteilt werden.
Die private Haftpflichtversicherung kann von volljährigen Personen abgeschlossen werden. Versicherbar sind Singles und Familien, darin eingeschlossen sind die Ehe- oder Lebenspartner sowie die zum Haushalt gehörenden Kinder. Wenn die Kinder volljährig sind und sich in einer Ausbildung befinden, sind sie im Rahmen der Familie weiterhin versichert.
Erzielen sie jedoch eigenes Einkommen, muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Die private Haftpflichtversicherung schließt in einen Versicherungsschutz Kleintiere wie Vögel und Katzen mit ein. Hunde oder Pferde bedürfen einer separaten Tierhalterhaftpflichtversicherung.