Der Begriff Prolongation bezeichnet im Finanz- und Bankwesen die Laufzeitverlängerung von Kredit, Geldanlage und Wechsel. Im Allgemeinen handelt es sich im Finanzwesen um die Verlängerung der Laufzeit eines Rechtsverhältnisses, beispielsweise bei Zahlungs- und Liefervereinbarungen.
Prolongation im Kreditwesen bedeutet in der Regel die Verlängerung eines Kreditvertrages nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. In diesem Fall werden die Zinsen für eine bestimmte Laufzeit neu vereinbart. Der restliche Vertragsinhalt bleibt davon unberührt. Es wird kein neuer Vertrag geschlossen. Prolongation findet sich meist bei mittel- und langfristigen Krediten und Sparverträgen, da hier die Vereinbarung einer Zinsbindung üblich ist.
Kreditverträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Zinsen können für die Dauer eines Vertrages fest oder variabel sowie für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Bei einer langfristigen Immobilienfinanzierung wird üblicherweise eine Zinsbindungsfrist von bis zu 15 Jahren vereinbart. Das sichert dem Kreditnehmer für einen längeren Zeitraum gleichbleibende Aufwendungen. Von steigenden Zinsen am allgemeinen Finanzmarkt bleiben die Kreditraten unberührt. Nach dem Ende der Zinsbindungsfrist werden die Zinsen neu festgelegt.
Die Bank unterbreitet ein entsprechendes Angebot, das der Kreditnehmer annehmen oder ablehnen kann. Nimmt er es an, wird das als Prolongation bezeichnet. Wird das Angebot abgelehnt, endet der Kreditvertrag mit dem Auslaufen der Zinsbindung und die Kreditsumme muss umgehend vollständig zurückgezahlt werden.
Endet eine Zinsbindungsfrist, folgt nicht zwangsläufig die Prolongation. Der Bankkunde hat die Möglichkeit das Zinsangebot zu prüfen und mit anderen Anbietern zu vergleichen. Entscheidet er sich für einen neuen Kreditgeber, kommt es nicht zur Prolongation. Der Kreditnehmer nimmt hier eine Umschuldung vor, indem er bei einem anderen Kreditgeber einen neuen Vertrag abschließt.