Die Risikolebensversicherung gehört zur Todesfallversicherung. Bei Tod eines Versicherten wird den Hinterbliebenen beziehungsweise den in der Police eingetragenen Begünstigten eine bestimmte Versicherungssumme als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt. Neben dieser Form des privaten Hinterbliebenenschutzes gibt es einen gewissen Schutz in Form der Witwen- und Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Rente erhalten hierbei lediglich die Hinterbliebenen von gesetzlich Versicherten. Die Höhe der Zahlung ist von weiteren Faktoren wie Beitragszahldauer oder Zeitpunkt der Eheschließung abhängig. Selbst im günstigsten Fall erreicht sie eine maximale Höhe von nur 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Eine so entstandene Versorgungslücke kann man durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung schließen.
Die Risikolebensversicherung ist ein besonders für die Absicherung von Familien geeignetes Versicherungsprodukt. Kommt es zum Tod des Hauptverdieners der Familie oder Partnerschaft, können in der Regel weiter bestehende finanzielle Belastungen nicht allein von dem Hinterbliebenen getragen werden. Befinden sich in einer Familie Kinder, können diese gut abgesichert werden.
Ein typischer Fall des Einsatzes der Risikolebensversicherung ist die Absicherung von Krediten. Meist verlangen Bankinstitute vor der Kreditausreichung die Vorlage einer bestehenden Versicherung in Höhe der Kreditsumme.
Es werden insgesamt drei Arten der Risikolebensversicherung unterscheiden. Bei der klassischen Art bleiben die Versicherungssumme und der Beitrag gleich, während bei der fallenden Art sowohl Versicherungssumme als auch Beitrag stetig fallen.
Letztere Versicherung wird häufig verwendet, wenn ein Kredit abgesichert werden soll. Eine dritte Art ist die verbundene Risikolebensversicherung. In diesem Fall werden mehrere Versicherungsnehmer in den Vertrag aufgenommen, die bei Tod des Versicherten die Auszahlung erhalten.
Die Beiträge werden unter Einbeziehung von persönlichen Faktoren sowie der Versicherungssumme errechnet. Eine Beitragsrückerstattung gibt es bei einer Risikolebensversicherung nicht. Erwirtschaftet ein Versicherer Überschüsse, kann sich das in verminderten Beiträgen niederschlagen. Ab einer bestimmten sehr hohen Versicherungssumme wird eine gesonderte Gesundheitsprüfung verlangt.