Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Wirtschaftsauskunft, deren vorrangiges Ziel der Schutz ihrer Träger und Partner vor Kreditausfällen ist. Verbraucher sollen zudem vor Überschuldung geschützt werden.
Die Schufa sammelt und verarbeitet Verbraucherdaten, die sie Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes. Sie speichert alle Angaben zu Personen sowie Daten zu Bankkonten, Kreditkarten, Kredite und Bürgschaften.
Dabei werden alle relevanten Informationen erfasst, die sich aus dem jeweiligen Geschäftsverkehr ergeben. Beispielsweise betrifft das Kreditlaufzeiten, Kontokündigung oder Kreditkarteneinzug durch die Bank. Durch Auswertung der öffentlichen Schuldnerverzeichnisse erhält sie Kenntnis über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Die Schufa führt nur teilweise eigene Recherchen durch. Die meisten Informationen werden von Trägern und Partnern übermittelt. Auf den Wahrheitsgehalt der Informationen muss sie sich verlassen. Träger der Schufa sind in Deutschland in erster Linie Banken. Partner sind unter anderem Versandhäuser, Kreditkartengesellschaften, Telekommunikationsunternehmen sowie Inkassounternehmen.
Schließt ein Kunde mit einem der Träger einen Vertrag, übermittelt dieser die jeweiligen Daten an die Schufa. Vor Vertragsabschluss wird zudem eine Schufaauskunft eingeholt. Ein Kunde muss dieser Verfahrensweise zustimmen. Dieser Zustimmung kann sich ein Kunde in der Regel nicht entziehen, da beispielsweise Kreditfinanzierungen oder Girokontoeröffnungen die Datenübermittlung und Auskunft ausdrücklich erfordern.
Die Schufa stellt die gesammelten Daten ihren Partnern in Form einer positiven und/oder negativen Schufaauskunft zur Verfügung, wenn dies durch eine Einwilligung in die Schufa-Klausel durch einen Verbraucher legitimiert ist. Zusätzlich ermittelt die Schufa einen sogenannten Score-Wert von 0 bis 10.000, der die statistische Wahrscheinlichkeit einer ordnungsgemäßen Erfüllung von Kreditverträgen bezeichnet. Anfragen der Verbraucher zu gesammelten Daten müssen einmal jährlich kostenlos beantwortet werden.