Der Lageplan ist ein notwendiges Dokument, das für jede Errichtung von Gebäuden zu erstellen und mit dem Bauantrag bei der Baubehörde vorzulegen ist. Diese Bauvorlage liefert die erforderlichen Fakten über die reale Größe eines Baugrundstücks entsprechend dem amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters. Ebenso sind wichtige topografische Planungsmerkmale ersichtlich.
Insbesondere Geländehöhen, Bäume, Schächte oder vorhandene Bebauung sind vermessungstechnisch verzeichnet. Das Dokument wird daher auch als amtlicher Lageplan bezeichnet. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den Bauvorlagenverordnungen der Bundesländer. Der amtliche Lageplan zeigt die durch vermessungstechnische Ermittlungen aufgezeichneten Tatbestände an Grund und Boden. Eine Beurkundung ist mit öffentlichem Glauben erfolgt.
Bei der Anfertigung eines Lageplans im Maßstab 1:200 sind amtliche Lage- und Höhenbezugssysteme zu verwenden. Eine untere Behörde der Bauaufsicht kann einen abweichenden Maßstab zulassen. Die Anfertigung eines amtlichen Lageplans wird von einer behördlichen Vermessungsstelle oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt. Die Ausführenden müssen dazu befugt sein, Vermessungen im Rahmen der Erstellung eines Liegenschaftskatasters vornehmen zu dürfen.
Werden in einem Grundbuch fehlerhafte Größenangaben geführt, gilt in jedem Fall der Katasterauszug. Auch die durch eine Baumschutzverordnung geschützten Bäume werden in den Lageplan aufgenommen. Ändert sich bei einem Bauvorhaben beispielsweise bei Sanierung und Modernisierung weder die Objektgröße noch der Abstand zu Grundstücksgrenzen ist ein Lageplan nicht zwingend vorzulegen.
Der Lageplan enthält unter anderem:
- Die Lage und Maßstab des Grundstücks zur Nordrichtung
- Die Grundstücksbezeichnung nach dem Liegenschaftskataster, einschließlich der Nachbargrundstücke, mit Angaben und Anschrift der Eigentümer
- Angrenzende, öffentliche Verkehrsflächen mit Breite und Höhenlage sowie Straßenangaben mit Ausbauzustand
- Nachgewiesene Grundstücksgrenzen, Maße und Fläche des Grundstücks gemäß Liegenschaftskataster
Versorgungseinrichtungen mit Entnahmestellen für Wasser und Abwasser sowie Wärme- und Gasleitungen