Eine Rechtsschutzversicherung soll die finanziellen Kosten eines eventuellen Rechtsstreits abdecken. Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Individualversicherungen und kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen abgeschlossen werden.
Sollte es im Zuge eines Unfalls oder einer Streitigkeit zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen, deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsanwalt, den sich der Versicherte frei wählen kann.
Außerdem werden die Gerichtskosten und die Zeugengelder gezahlt. Des Weiteren übernimmt die Versicherung die Kosten des Gegners, falls der Versicherte diese ebenfalls zahlen muss. Zwar wird auch eine Strafkaution von der Versicherung übernommen, jedoch keine Bußgelder oder Geldstrafen.
In den meisten Fällen muss der Versicherte auch eine Selbstbeteiligung bezahlen. Allerdings zahlt die Versicherung nur dann diese Kosten, wenn es kein Eigenverschulden des Versicherten war und es Aussichten auf den Gewinn des Rechtsstreites gibt.
Eine Rechtsschutzversicherung muss stets für einzelne Bereiche abgeschlossen werden, da sie nicht für alle Rechtsgebiete gültig ist. So muss jeweils eine einzelne Versicherung für den Bereich Grundstück oder Verkehr abgeschlossen werden. In vielen Versicherungen werden allerdings Komplettpakete angeboten, die alle wichtigen Bereiche des Lebens abdeckt.
Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung gilt in allen europäischen Staaten sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeers. In vielen Fällen wird auch ein weltweiter Versicherungsschutz angeboten, wenn sich der Versicherte länger als sechs Wochen im Ausland befinden. Allerdings wird dann der Versicherungsschutz eingeschränkt. Generell gilt, dass nach dem Versicherungsbeginn eine Wartezeit von drei Monaten bestehen muss, bevor die Rechtsschutzversicherung erste Kosten übernimmt.