Der Begriff umbauter Raum bezeichnete in der Vergangenheit ein Maß, welches in der Gegenwart hauptsächlich als Brutto-Rauminhalt (BRI) Anwendung findet. Beiden Größen liegen ihren Berechnungen eine unterschiedliche Basis zugrunde, die in der DIN-Norm 277 definiert ist.
Beide Raummaße werden dann verwendet, wenn eine bestimmte Berechnung des Brutto-Rauminhalts dies erfordert. Berechnungen können beispielsweise bei Entscheidungen zur Wirtschaftlichkeit oder Anträgen auf Baugenehmigungen notwendig werden.
Der Brutto-Rauminhalt wird nach DIN Norm 276 zur Berechnung der Baukosten benötigt. Umbauter Raum zeigt an, welches Volumen das Gebäude hat, das von bestimmten Bauteilen umschlossen ist. Die einfachste Berechnungsformel lautet Höhe mal Breite mal Länge, wobei nur die Vollgeschosse eines Rohbaus berücksichtigt werden.
Die heutige DIN 277 (ersetzt alte DIN 277 von 1950) gibt nur noch die einfachen Methoden der Berechnung für den Brutto-Rauminhalt an. Wer einen umbauten Raum nach der alten Berechnungsmethode feststellen möchte, muss sich die DIN 277 von 1950 beschaffen.
Umbauter Raum dient heute in seiner Definition als Brutto-Rauminhalt der Bewertung und Feststellung des Volumens von Baukörpern. Die Bruttogrundfläche wird mit der genauen Höhe der jeweiligen Geschosse multipliziert. Besondere Methoden werden bei der Berechnung der Höhen angewendet. Die Berechnung der Höhen von Erd- und Obergeschossen erfolgt auf der Grundlage der Ermittlung des Abstandes zwischen den einzelnen Fußböden der Geschosse untereinander.
Bei Dachgeschossen wird der Abstand zwischen gefertigten Fußböden des Dachgeschossraumes bis zum oberen Abschluss der fertigen Dachfläche beziehungsweise Oberkante Dachdeckung einbezogen. Bei Untergeschossen beziehungsweise Kellergeschossen ist die Berechnungsbasis der Abstand zwischen der eigentlichen Bauwerkssohle bis zur Oberkante des Fußbodens des darüber befindlichen Geschosses. Nicht zum Brutto-Rauminhalt (umbauter Raum) gehören die Rauminhalte von unbedeutenden Bauteilen, beispielsweise Außentreppen, Kellerlichtschächte oder Außenrampen.