Der Begriff Umschuldung bedeutet das Aufnehmen neuer Schulden, um bereits bestehende Schulden davon zu begleichen. In vielen Fällen bieten sich eine Umschuldung dann an, wenn das Konto auf Dauer überlastet ist und die Sollzinsen diesen Minusbetrag immer weiter in die Höhe treiben.
Außerdem ist eine Umschuldung möglich, wenn der Schuldner noch ausstehende Geldforderung hat, diese aber in absehbarer Zeit nicht begleichen kann. Um einer Zwangsvollstreckung zu entgehen, kann sich der Schuldner letztendlich für diese Variante der Schuldentilgung entscheiden.
Eine Umschuldung ist dann am günstigsten, wenn der Schuldner bei demselben oder bei einem anderen Kreditinstitut ein günstigeres Darlehen bzw. Angebot bekommt. Alle noch ausstehenden Forderungen werden dann in diesem einen Kredit zusammengefasst.
Eine Umschuldung diese Art kann besonders in Hinblick auf die Sollzinsen zu einer Entlastung des Schuldners führen. Diese macht aber nur dann Sinn, wenn es zu einer tatsächlichen Entlastung des Schuldners kommt. Wird ein besseres Angebot mit günstigen Zinsen angeboten, so muss immer erst geprüft werden, ob die Auflösung des alten Kredits nicht die Kosten einer möglichen Einsparung überschreitet.
Eine sehr wichtige Voraussetzung für eine mögliche Umschuldung ist ein entsprechendes Angebot von der Bank. Viele Banken vergeben grundsätzlich keinen Kredit, der für Umschuldungszwecke dienen soll. Wenn ein Schuldner einen günstigen Kredit aufnimmt und diesen ohne Wissen der Bank zweckentfremdet, kann sich dieser strafbar machen.
Es ist deshalb immer ratsam, vorher mit der Bank über einen möglichen Umschuldungskredit zu reden. Häufig werden solche Kredite nicht offen angeboten, aber viele Banken sind bereit, dem Schuldner einen solchen Kredit zu gewähren.