Eine Unfallversicherung soll im Falle eines Berufsunfalls oder einer Krankheit alle Mittel zur Verfügung stehen, um den Versicherten optimal versorgen zu können. Bei einer Unfallversicherung wird zwischen einer gesetzlichen und einer privaten unterschieden.
Jeder Arbeitnehmer, der eine gesetzliche Unfallversicherung besitzt, wird im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit finanziell unterstützt. Diese Unterstützung beläuft sich zum einen auf eine medizinische Versorgung und zum anderen auf den Lohnersatz. Sollte die Erwerbsfähigkeit auf Dauer gemindert sein, wird dem Versicherten also eine frühzeitige Rente zur Verfügung gestellt.
In welcher Höhe die Versicherung zahlt, hängt unter anderem davon ab, ob man eine private oder eine gesetzliche Unfallversicherung hat. Bei einer gesetzlichen Versicherung entscheidet ein Unfallversicherungsträger wie hoch der Schaden und inwieweit die Arbeitsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist. Diese Einschätzung kann durchaus von der ärztlichen Einschätzung abweichen.
Bei einer privaten Unfallversicherung wird vorher ein Vertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet die genauen Leistungen der Versicherung im Falle eines Körperschadens. Diese Summe ist festgelegt und ist unabhängig von Alter, Beruf oder der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit.
Die Unfallversicherung wird durch monatliche Beiträge des Versicherten finanziert. Diese Summe wird dem Arbeitnehmer jeden Monat vom Gehalt abgezogen und fließt direkt in dessen Versicherung. Neben den Geldleistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Pflegegeld, stehen dem Versicherten außerdem Sach- und Dienstleistungen zu.
Dazu gehören unter anderem Haushaltshilfen oder der Aufenthalt in Unfallkliniken und Rehabilitationszentren. Sie dienen dazu, den Versicherten möglichst schnell wieder in die Erwerbstätigkeit zurückzubringen. Dabei geht der Anspruch meist weit über die Angebote der Unfallversicherung hinaus.