Der Begriff Vermietung bezeichnet eine entgeltliche Überlassung einer Mietsache. In der Regel schließen zwei Vertragsparteien einen Mietvertrag, der die Nutzung der Mietsache regelt und einen bestimmten Mietpreis nennt.
Beim Vermieten von Immobilien erhält der Vermieter für seine Gegenleistung (Überlassung) eine Miete. Im deutschen Mietrecht sind die Rechte und Pflichten der Mietparteien geregelt.
Eine Immobilie zählt man allgemein zu einer sicheren Geldanlage. Damit eine Vermietung von einer Eigentumswohnung oder einem Haus den Wert der Geldanlage erhöhen sowie deren Rentabilität sichern kann, sind einige Aspekte wichtig.
Die Auswahl des Mieters ist in der Regel der ausschlaggebende Aspekt. Wer als Vermieter an einen Mietnomaden gerät, wird immer einen großen Schaden aus Mietschulden und oft beschädigter Mietsache erleiden. In einen Mietvertrag ist das aktuelle Mietrecht aufzunehmen.
Doch ebenso muss der Vertrag die Bedürfnisse des Vermieters und der Mietsache berücksichtigen. Ein Vermieter muss sich ausreichend über seine Rechte und Pflichten informieren, notfalls eine Verwaltung mit dem Vermieten und der Abrechnung der Mieteinnahmen beauftragen.
Bei einer Vermietung von Wohnimmobilien errechnet der Vermieter seinen Ertrag aus der jährlichen Kaltmiete. Um einen Reinertrag aus der Vermietung zu erhalten, vermindert er die Jahreskaltmiete um seine Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. Der Mieter bezahlt alle mit der Nutzung verbundenen Betriebskosten.
Regelmäßig werden steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung durch die entgeltliche Überlassung von Wohnungen und Immobilien erzielt. Auch die Verpachtung von Grundstücken wird zu diesen Einkünften gerechnet.
Weitere Mieteinkünfte sind die Entgelte aus der Vermietung von Wirtschaftsgütern und Betriebsvermögen sowie die Überlassung von bestimmten Rechten. Letzteres umfasst vor allem künstlerische, schriftstellerische und gewerbliche Urheberrechte. Mieteinkünfte entstehen weiterhin beim Verkauf von Miet- und Pachtzinsforderungen.