In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Eigenbedarfskündigung für entfernte Verwandte für rechtens erklärt. Die Richter weiteten damit das geltende Recht auf Familienangehörige wie Nichten und Neffen aus.
Bisher durften Immobilieneigentümer Mietern nur zu Wohnzwecken für sich selbst oder nahen Familienmitgliedern, wie Kinder und Stiefkindern, Eltern, Geschwister oder Enkel kündigen.
Im verhandelten Fall hatte eine kinderlose Seniorin einige Zeit nach ihrem Umzug ins Seniorenheim die ehemalige Wohnung zunächst vermietet und wollte diese später an ihre Nichte übertragen. Der aktuellen Mieterin kündigte sie deshalb wegen Eigenbedarfs.
Nachdem die Eigenbedarfskündigung vor dem Amtsgericht und Landgericht Baden-Baden zunächst nicht anerkannt wurde, gab ihr nun der Bundesgerichtshof Recht. Den Richtern zufolge seien auch die Kinder der Geschwister als enge Verwandte zu betrachten. Außerdem muss zwischen dem Vermieter und dem Angehörigen keine spezielle soziale Bindung bestehen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die Ausweitung der Eigenbedarfskündigung. Siebenkotten, Direktor des DMB, befürchtet das jetzt noch mehr Vermieter diesen Kündigungsgrund nutzen und zusätzlich Mieter verunsichert werden. Außerdem ist es nicht klar, wie weit der Kreis der privilegierten Angehörigen zukünftig reichen wird. Laut DMB ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs am weitesten in Deutschland verbreitet.