Das Wohngeld ist eine durch das Wohngeldgesetz bestimmte finanzielle Hilfe des Staates an Personen, die nicht in der Lage sind, ein familiengerechtes und angemessenes Wohnen zu sichern. Wohngeld wird in zwei Formen als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss gewährt.
Während der Mietzuschuss an Mieter von Wohnungen gezahlt wird, erhalten den Lastenzuschuss Wohnungseigentümer und Besitzer von Eigenheimen. Selbst genutzter Wohnraum wird dabei vorausgesetzt.
Eine derartige finanzielle staatliche Hilfe muss, soweit sie rechtmäßig gewährt wurde, auch dann nicht zurückgezahlt werden, wenn sich später eine Einkommenssituation zeigt, bei der die maßgeblichen Einkommensgrenzen für eine Wohngeldberechtigung überschritten werden.
Die Höhe des Wohngeldes ist an einige Kriterien gebunden. Einbezogen werden die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Miete oder Belastung sowie das gesamte der Familie zur Verfügung stehende Einkommen.
Das Wohngeld wird bei Erfüllung einiger Voraussetzungen und nur einem bestimmten Personenkreis gewährt. Gemäß Wohngeldgesetz besteht für Empfänger von Sozialgeld, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II kein Anspruch, da dieser Personenkreis eine finanzielle Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB XII) erhält.
Darin sind die Unterkunftskosten bereits mit eingeschlossen. Wohngeld muss jährlich neu beantragt werden. Dabei kann sich die Höhe des Wohngeldes erhöhen oder verringern. Beeinflussungskriterien sind unter anderem eine geänderte Mitgliederanzahl im Haushalt, eine Mieterhöhung oder die Veränderung des Gesamteinkommens. Jeder Wohngeldbezieher erhält einen für 12 Monate gültigen Wohngeldbescheid.
Das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses für Wohneigentümer können in Deutschland natürliche Personen beanspruchen, die Eigentümer eines Eigenheims oder Eigentumswohnung sind und diese selbst für Wohnzwecke nutzen.
Gleichgestellt sind weitere Personen beispielsweise Erbbauberechtigte, Besitzer von eigentumsähnlichen Dauerwohnrechten oder Nießbrauchsrechten. Neben der Mitgliederanzahl des Haushaltes und dem Einkommen finden auch die finanziellen Belastungen aus einer Wohnungsfinanzierung Berücksichtigung.