Das Landgericht in Bonn hat festgelegt, dass eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, über die Wohnungsübergabe erst bei Mieteingang, zulässig ist.
Demzufolge dürfen Vermieter dem Mieter erst die Schlüssel überreichen und eine Wohnungsübergabe vereinbaren, wenn dieser die Miete für den entsprechenden Monat überwiesen hat. Zwar habe der Gesetzgeber festgelegt, dass die Fälligkeit der Mietzahlung bis zum dritten Werktag erfolgen muss aber der Mietvertrag davon geringfügig abweichen kann.
Zudem hat das Landgericht bemerkt, wenn der Mieter noch vor der Wohnungsübergabe zahlen muss, so sei der Mieter diesbezüglich nicht unangemessen benachteiligt. Denn bekanntermaßen bekundet der Vermieter ja sein Interesse auch darin, die Wohnung an einen zahlungsfähigen Mieter zu übergeben.