Bei der individuellen Planung eines Architektenhauses ist nicht nur viel Einsatz vom Architekten gefragt. Auch der Hauskäufer muss seine kreativen Ideen in das Haus mit einfließen lassen. Nur so kann das Haus genau nach seinen Bedürfnissen und Wunschvorstellungen gebaut werden.
Der Bauherr ist für den Grundstückkauf und die Auswahl der Hersteller, sowie Handwerker zuständig. Die Aufgaben des Architekten sind die Vorbereitung und Beaufsichtigung des Architektenhausbaus. Nach dem Bau erhält man ein sehr hochwertiges, einzigartiges Haus.
Die Wahl des richtigen Architekten ist nicht unerheblich für einen reibungslosen Bau des Architektenhauses. Besonders vorteilig ist es, wenn der Architekt schon Häuser in der näheren Umgebung gebaut hat. Den dann weiß er welche Richtlinien und Regeln für die Baugenehmigung zu berücksichtigen sind. Diese sind nämlich nicht nur in den Bundesländer verschieden, sondern auch in den einzelnen Gemeinden.
Das kostet ein Architekt:
Für Architekten gilt die Honoranordnung für Architektenleistungen. In dieser sind die Höchst- und Mindestgebühren für Leistungen von Architekten festgehalten. Diese wurden eingeführt, damit ein Architekt nicht nach seinem Ansehen, sondern für seine Qualität bezahlt wird.
Die Architektenkosten berechnen sich durch die Baukosten des Architektenhauses, sowie die Komplexität und Aufwendigkeit des Hausbaus. Das bedeutet: Je teurer die Baukosten des Architektenhauses, desto teurer das Honorar des Architekten. Für die Erschließung, die Grundstückkosten und sonstige Nebenkosten sind keine weiteren Gebühren an den Architekten zu bezahlen.
Was kostet ein Architektenhaus:
In der Regel beträgt ein Architektenhonorar bei Vollbeauftragung 10 % der Gebäudekosten. Es kann auch noch ein weiteres Erfolgshonorar abgemacht werden. Durch dieses erhält der Architekt ein zusätzliches Honorar, wenn die einkalkulierten Baukosten niedriger als erwartet ausfallen. Das sind im besten Falle aus der Sicht des Architekten 20 %. Die Kosten für Architektenleistungen sind in 9 Leistungsphasen eingeteilt:
1. Grundlagenermittlung | 3 % |
2. Vorplanung | 7 % |
3. Entwurfsplanung | 11 % |
4. Genehmigungsplanung | 6 % |
5. Ausführungsplanung | 25 % |
6. Vorbereitung der Auftragsvergabe | 10 % |
7. Mitwirkung der Auftragsvergabe | 4 % |
8. Hausbauüberwachung | 31 % |
9. Baudokumentation und -Betreuung | 3 % |
Es ist sinnvoll den Architekten zuerst nur für die ersten 3 Phasen zu beauftragen. Wenn der Architekt gute Arbeit leistet, können dem Architekten weitere Aufgaben erteilt werden.
Nach dem Erledigen von Phase 1 – 4 muss der erste Betrag an den Architekten bezahlen werden. Bei Erledigung der Phasen 5 – 9 ist der Rest des Architektenhonorars zu bezahlen.