Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt Käufern eines schlüsselfertigen Hauses, sich nicht auf mehrere Teilabnahmen einzulassen, sondern am Ende eine einzige Bauabnahme festzulegen.
Da die Bauabnahme der wichtigste rechtliche Schritt ist, sollte sie deshalb unbedingt vertraglich festgehalten sein. Technische Bauabnahmen zählen hierbei nicht im rechtlichen Sinne und sind nur eine Prüfung einzelner Baudetails, wie zum Beispiel die Prüfung des eingebauten Heizsystems.
Trotzdem warnt der VPB, dass technische Abnahmen nicht als Teilabnahmen erklärt werden dürfen. Denn bei jeder technischen Bauabnahme, wird das Haus automatisch ein Stück offiziell abgenommen und die Gewährleistungsfrist für jeden abgenommen Teil gestartet. Mit dem Tag der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Das bedeutet, wenn eine offizielle Bauabnahme vollzogen wurde, werden alle Risiken und Gefahren auf den Bauherren übertragen und gleichzeitig beginnt auch der Zeitpunkt, an dem der Bauherr dem Bauunternehmen alle Mängel nachweisen muss.