Pfusch am Bau verursacht in jedem Jahr große Schäden. Wegen der Relevanz des Themas veröffentlicht die Regierung in jedem Jahr sogar einen Bauschadensbericht, in dem die Art und Höhe der Schäden veröffentlicht werden.
Trotz Überwachung der Bauqualität kommt es aber immer wieder zu Problemen mit Pfusch am Bau. Die Frage nach der Haftung für Baumängel und wie Sie sich als Bauherr dagegen absichern, sollten Sie deshalb vor jedem Bauvorhaben besonders genau betrachten.
Verursacher
Die Grundlage für Pfusch und Baumängel wird oft schon bei der Planung eines Bauvorhabens gelegt. Die Planung und Überwachung der Bauausführung eines Gebäudes wird normalerweise einem Architekten oder Ingenieur übertragen. Wenn Sie hier einen Partner aussuchen, der bei der technischen Planung die ersten Fehler macht, haben Sie den ersten Pfusch am Bau sozusagen schon in der Bauzeichnung enthalten.
Ein weites Kapitel sind fehlerhafte Leistungen von Handwerkern. Jeder Bausachverständige kann ein Lied davon singen. Da sind an einer Stelle schnell einmal zwei Materialien kombiniert, die bauphysikalisch nicht zusammenpassen oder es werden verschiedene Funktionen schlecht miteinander kombiniert.
Besonders gravierend sind Fälle, in denen Ihr Planer oder der Handwerker sich von Lieferanten der Bauindustrie hat bestechen lassen und Teile für Ihr Bauvorhaben einplant oder einsetzt, die unerprobt sind oder die ihren Zweck gar nicht oder nicht richtig erfüllen.
Dass im Zusammenhang mit schlechten Handwerkerleistungen auch ein Mangel an Bauaufsicht dem Pfusch am Bau Tür und Tor öffnet, ist ebenfalls offensichtlich.
Haftungsfragen
Selbstverständlich haftet jeder Architekt, Ingenieur, Handwerker und Baustofflieferant für seine Leistungen, aber Sie müssen – wie immer bei Schadensersatzfragen – den jeweiligen Fehler auch schlüssig nachweisen.
Einige Probleme bei der Schadenshaftung können Sie an einem Beispiel sehr anschaulich festmachen. Ein Keller wurde nicht richtig abgedichtet und es dringt nach dem Bezug des Gebäudes Feuchtigkeit ein. Es schimmelt und es riecht muffig. Die Räume sind nicht mehr zu nutzen und die Schäden haben Auswirkungen auf den Wert des gesamten Gebäudes.
Das Wasser kann durch eine falsch geplante Kellerkonstruktion verursacht worden sein. Dann haftet der Planer. Er haftet jedoch nur dann, wenn Sie den Planungsfehler auch fachlich richtig nachweisen können. Es wäre aber auch denkbar, dass die Handwerker hier gepfuscht haben. Jetzt würden die Handwerker haften.
Aber auch hierfür müssen Sie schlüssige Beweise, Gutachten, etc. erbringen. Wenn allerdings mehrere verschiedene Handwerksunternehmen am Bau des Kellers beteiligt waren, wird es noch schwieriger. Mehreren Beteiligten gemeinsamen Pfusch nachzuweisen ist nämlich besonders schwierig.
Der Zeitfaktor ist bei allen Haftungsfragen am Bau für jedes Bauwerk besonders kritisch. Zwischen der Planung, der Fertigstellung eines Gebäudes und der Schadensfeststellung können manchmal Jahre vergehen. Sie kämpfen dann auch mit Verjährungsfristen und Sie können den Haftenden oft nicht einmal mehr aufspüren.
Durch Pfusch verursachte Bauschäden haben hohe volkswirtschaftliche Schäden zur Folge. Immobilieneigentümer können durch Baumängel und Pfusch bedeutende Vermögensschäden erleiden. Die Haftungsfragen zu klären ist besonders bei komplexen Problemen oft schwierig. Vor Pfusch am Bau kann man sich am besten durch Auswahl seriöser Partner, den Abschluss guter Verträge und ausreichende Kontrolle der Bauausführung schützen.