Der Begriff betreutes Wohnen wird für Wohnformen verwendet, in denen ältere Menschen, Behinderte, psychisch Kranke oder Jugendliche durch andere Personen, wie zum Beispiel Sozialarbeiter, Therapeuten oder Pflegekräfte, betreut werden.
Betreutes Wohnen ist eine Kombination aus Leben in einem eigenen Haushalt sowie den Vorteilen eines gut ausgestatteten Heimes, wobei Wert auf Selbständigkeit gelegt wird.
Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen hat sich besonders stark in den letzten Jahren als eine Wohnform für Senioren entwickelt. Die Senioren wohnen in eigenen Seniorenwohnungen in einer der über 4.000 Wohnanlagen in Deutschland.
Bei Bedarf können sie Verpflegung oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Es ist neben den Alters-WGs und den Mehrgenerationen-Häusern eine echte Alternative zum Altenheim. Eine gewisse Selbständigkeit der Bewohner ist erforderlich. Bei andauernder Pflegebedürftigkeit erfolgt in der Regel ein Umzug in ein Pflegeheim.
Wohnanlagen mit etwa 60 bis 80 Wohnungen gelten als ideal für betreutes Wohnen. Ein Bewohner schließt zwei Verträge, einen Miet- oder Kaufvertrag und einen Betreuungsvertrag, ab. Der Betreuungsvertrag enthält die Leistungen für einen monatlichen Grundservice sowie separat abzurechnende Wahlleistungen, beispielsweise Reinigung, Fahr- und Essensdienst sowie Krankenpflege. Getrennt abgeschlossene Verträge sichern eine getrennte Kündbarkeit.
Die Preise für betreutes Wohnen richten sich nicht nur an gut betuchte Senioren. Insbesondere Einrichtungen von Stiftungen sind nicht auf Gewinn ausgelegt und bieten moderate Preise an. Der Grundservice kostet meist 100 Euro und darüber. Einen Aufschlag von 5 bis 15 Prozent erhält eine barrierefreie Wohnung einschließlich Aufzug.
Wer sich wegen fehlenden Eigenkapitals keine Wohnung in einer betreuten Wohnanlage kaufen kann, beantragt beim örtlichen Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein oder einen Wohngeldzuschuss. Wird ambulante Pflege notwendig, erstatten Pflegekasse oder Sozialamt anteilig die Kosten.