Der Begriff Damnum stammt aus dem Kreditwesen. Unter Damnum wird die Höhe des Differenzbetrages von der Darlehenssumme und der zurückzuzahlenden Summe verstanden.
Bekommt ein Bauherr also eine bestimmte Summe eines Bankkredits, so muss vorher auch festgelegt werden, in welcher Höhe der Bauherr diese Summe wieder an die Bank zurückzahlen muss. Im Regelfall gibt es einen Unterschied zwischen der eigentlichen Darlehenssumme und der zurückzuzahlenden Summe. Dieser Differenzbetrag wird dann als Damnum bezeichnet.
Die Höhe des Damnum wird bei der Verhandlung des Immobiliendarlehens festgelegt. Das Damnum wird im Regelfall in Prozente der Nominalsumme angegeben, die sich auf das ausgezahlte Darlehen beziehen. Die entsprechende Höhe sollte dabei vertraglich festgesetzt werden, um späteren Missverständnissen aus dem Weg zu gehen.
Das Damnum lässt sich in zwei Unterbegriffe aufteilen. Zum einen Agio, was soviel wie Aufgeld bedeutet, und zum anderen Disagio, was mit Abgeld gleichzusetzen ist. Bei einem Immobiliendarlehen muss vorher geklärt werden, ob sich beide Parteien auf ein Agio oder ein Disagio einigen wollen.
Wenn sich auf ein Agio geeinigt wurde, so wird die Darlehenssumme um die Höhe des entsprechenden Aufgeldes ausgezahlt. Die Zinsen und Tilgung müssen dann auch auf diese ausgezahlte Summe bezogen werden.
Bei einem Disagio hingegen, verringert sich die auszuzahlende Summe um das vereinbarte Abgeld. Allerdings müssen sich die Zinsen und Tilgung auf die Summe ohne des Abgeldes beziehen. Das heißt, sollte eine Disagio von zehn Prozent vereinbart worden sein und der Kreditbetrag ist 100 Euro, so bekommt der Kreditnehmer nur 90 Euro ausgezahlt. Allerdings muss er 100 Euro zurückzahlen und die Zinsen auch darauf beziehen.