Vor der Darlehensaufnahme sollte man den Darlehnsvertrag immer zuerst gründlich prüfen, wenn es sich um höhere Summen handelt.
Auf was man dabei achten muss und was genau geprüft werden sollte, erfährst du nachfolgend in diesem Artikel.
Das sollte man vor der Unterschrift des Darlehensvertrags beachten:
Doch bevor man diesen unterschreibt, sollte der Darelehensvertrag auf folgende Punkte geprüft werden.
Der Darlehnsvertrag muss in schriftlicher Form sein und Angaben zu diesen Punkten haben:
- Die Darlehenshöhe: Damit ist die nominale Summe des Darlehens und der Auszahlungsbetrag gemeint.
- Die Vertragsparteien: Das sind der Darlehensnehmer und der Darlehensgeber
- Die Zinsen: Das sind der Nominalzins (Sollzins) und der effektive Jahreszins (die gesamten Zinskosten)
- Die Zinsbindung: Es wird erwähnt, wie lange die Zinskonditionen gelten. Außer man hat einen Kredit mit variablen Zinsen gewählt.
- Die Tilgung: Dabei handelt es sich um den jählichen Tilgungssatz. Bei Annuitätendarlehen werden noch die ersparten abgezogen.
- Die Kosten: Dabei handelt es sich um die Nebenkosten, die aufgrund des Kredits anfallen. Das sind meistens Zuschläge für Teilzahlungen und Bereitsellungzinsen.
- Die Rückzahlung: Dabei ist festgeleigt, ob man man monatlich, vierteljährlich oder jährlich die Raten von der Gesamtbelastung im Zeitraum der Zinsbindungsfrist zurück zahlt.
- Die Sicherheiten: Das ist bei der Immobilienfinanzierung meistens die Hypothek oder die Grundschuld.
Hierauf sollte man beim Darlehensvertrag achten:
- Es kommt ab und zu vor, das Zinsen beschönigt werden. Das geschieht beispielsweise durch das Umbennen von einer Gebühr.
- Bei den Banken gibt es sehr große Unterschiede bei den Nebenkosten. Besonders der Beginn von Bereitstellungszinsen variert von Bank zu Bank ziemlich stark. Manche verlangen schon nach 1 bis 2 Monaten Bereitstellungszinsen, während andere Banken erst nach zirka einem Jahr Bereitstellungszinsen verlangen.
- Es gibt Banken, die zu hohe Nebenkosten berechnen. Laut Gesetz, dürfen Banken weder Schätzkosten für eine Wertermittlung, noch Kontoführungsgebühren verlangen.
- Der Kreditnehmer hat 2 Wochen nach Abgabe seiner Unterschrift das Recht, ohne eine Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten.
- Wenn man seinen Darlehensverträg über den Direktvertrieb oder das Internet abschließt, gelten die selben Formvorschriften.