Der Deckungsbeitrag (DB) ist eine wichtige betriebswirtschaftliche Kenngröße. Er ist der Differenzbetrag zwischen einem Verkaufserlös und den variablen Kosten, der zur Deckung der Fixkosten notwendig ist. Dieser Differenzbeitrag ist der zu erwartende Gewinn.
Voraussetzung für einen Gewinnausweis ist, dass die variablen Kosten selbst gedeckt sind. Ein Deckungsbeitrag zeigt das Verhältnis von allen Einzelkosten und Kostendeckung beziehungsweise Gewinn. Er wird in einer oder mehreren Stufen errechnet.
Bei einer ersten Stufe geht es darum, ein Ergebnis in erster Instanz für ein bestimmtes Betriebsergebnis zu erhalten. Die errechnete Differenz aus Umsatzerlös einer Periode sowie den in dieser Zeit angefallenen variablen Kosten bildet den allgemeinen Deckungsbeitrag (genannt DB I).
Das Ergebnis beträgt wenigstens Null, um eine Kostendeckung zu gewährleisten. Optimaler ist ein DB I, der sich als positiver Wert ausweist. Positives DB I bedeutet, dass ein Gewinn entstanden ist. Bei einem negativen Ergebnis zeigen sich die Kosten über den Umsatzerlösen, womit eigentlich kein Deckungsbeitrag entstanden ist.
Im Handel wird der DB I als Differenz zwischen einem Netto-Verkaufspreis und dem Einkaufspreis eines Produkts als Handelsspanne bezeichnet. Damit können einzelne Produkte zuverlässig beurteilt werden. Produkte, nach denen eine erhöhte Nachfrage am Markt besteht, können anhand des DB I (angezeigt in Prozent des Umsatzes) bestimmt werden. Je höher ein DB I, desto mehr lohnt sich der Verkauf des betreffenden Produkts.
Der Deckungsbeitrag II (DB II) ist das Ergebnis einer mehrstufigen Berechnung, die für viele betriebswirtschaftliche Entscheidungen wie Maßnahmen zur Rentabilitäts- oder Verkaufspreiserhöhung wichtig ist. Betrachtet werden u. a. Produktionsverfahren, Preisuntergrenze, Eigenfertigung/Fremdbezug sowie eine Reihe von Kostenarten. Wichtigstes Ziel ist dabei, die nicht zuweisbaren Kosten zu ermitteln, die sich auf einen DB II negativ auswirken.