Das Disagio entstammt dem Lateinischen und bedeutet übersetzt Verlust. Dieser Verlust wird auch Abschlag bezeichnet und findet seine Anwendung in der Abrechnung bei der Auszahlung von Krediten, Emission und Verkauf von Wertpapieren sowie beim Handel der Banken mit Devisen und Sorten. Er zeigt sich in der Regel als ein prozentualer Wert.
Bei der Ausgabe von Krediten ist das Disagio eine Gebühr, die vom eigentlichen Kreditbetrag abgeschlagen wird. Ein Kreditnehmer erhält demnach einen um diese Gebühr verminderten Kreditbetrag ausgezahlt. Beträgt der Abschlag beispielsweise 5 % erhält der Bankkunde bei einem Kreditbetrag von 100.000 Euro lediglich 95.000 Euro ausgezahlt.
Der Kreditnehmer muss jedoch die volle Summe zurückzahlen und nicht nur den Betrag, den er eigentlich erhalten hat. Zinsen berechnet die Bank für den vollen Kreditbetrag, zieht jedoch
die 5 % als Summe vom Zinsertrag ab. Das hat zur Folge, dass weniger Zinsen gezahlt werden müssen.
Das Disagio wird nicht als unmittelbarer Geldbetrag an die Bank gezahlt. Die Gebühr wird mit der allgemeinen Rückzahlung des Kredits verrechnet. Wird ein Kredit mit Disagio aufgenommen, muss der Kunde den für ihn notwendigen Kreditbetrag unter Einbeziehung des Abschlags aufnehmen. Der Abschlag ist bei Banken unterschiedlich gestaltet und verhandelbar.
Bei der Emission von Wertpapieren, beispielsweise beim Handel mit Aktien, wird ein Wertpapier von der Emissionsbank unter seinem eigentlichen Nennwert verkauft. Die Differenz zwischen Nennwert und Verkaufswert dient vor allem dem Ausgleich der damit verbundenen Emissionskosten.
Lange Jahre gab es ein Disagio, meist aus steuerlichen Gründen, bei festverzinslichen Wertpapieren. Sie wurden als abgezinste Wertpapiere verkauft, deren Anlagebetrag unter dem Nennwert lag. Nach Abschluss des vereinbarten Anlagezeitraumes erhielt der Anleger den Nennwert zu 100 Prozent zuzüglich der Zinsen ausgezahlt.