Ein Doppelhaus besteht im Allgemeinen aus zwei Einfamilienhäusern. Es verfügt im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus über zwei getrennte Eingänge und Treppenhäuser. Das Erscheinungsbild und der Wandaufbau von Doppelhäusern gleicht in den meisten Fällen dem von Einfamilienhäusern und erlaubt damit ein problemloses Errichten in Wohngebieten.
Im weitesten Sinn ist es ein Mehrfamilienhaus, jedoch bestimmt die Anzahl der Hauseingänge eine genaue Begriffsdefinition und damit eine Abgrenzung. Weitere Haustypen bestehen als Einzelhaus und als Hausgruppe.
Ein Doppelhaus ist in zwei Doppelhaushälften aufgeteilt, welche von einer Brandmauer voneinander getrennt werden. Die Brandmauer selbst und ihre Bauweise ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll für den Fall eines Brandes in einer Doppelhaushälfte die andere Hälfte vor Zerstörung geschützt werden.
Die Brandmauer in einem Doppelhaus beginnt daher im Keller, verläuft über alle Etagen und endet mit dem Dach. Eine weitere Funktion der Brandmauer besteht darin, eine Schallübertragung in beide Richtungen zu verhindern und einem Doppelhausbewohner ein ungestörtes Wohnen zu ermöglichen.
Ein Doppelhaus zeigt einige Vorteile. Für den Bau wird eine Grundstücksfläche in gleicher Größe wie beim normalen Einfamilienhaus benötigt. Die Grundstücksbreite darf in vielen Fällen relativ klein sein. Solche Grundstücke werden im Allgemeinen preiswerter verkauft als ein Baugrundstück mit Idealgröße.
Die Erschließungskosten teilen sich bei einem Doppelhaus die jeweiligen Hausbesitzer. Das sind oft mehrere tausend Euro, die eingespart werden. Weitere Einsparungen betreffen die Zufahrtsflächen und den Zaun. Die gemeinsame Trennwand vermindert Energiekosten.
Zu den Vorteilen gesellt sich lediglich ein eigentlicher Nachteil. Stimmt die Nachbarschaft nicht, beeinträchtigt das für lange Zeit ein harmonisches Wohnen. Der Abschluss eines Nachbarschaftsvertrages hilft, Rechte und Pflichten eindeutig festzulegen.