Ab wann brauche ich ihn und was ist das überhaupt? Im Juli 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Mit dieser Verordnung setzte die Bundesregierung eine europäische Vorgabe zur Senkung des Energieverbrauchs um.
Auf diese Weise sollen die ehrgeizigen Ziele des Klimaschutzes erreicht werden, da der etwas laxe Umgang mit dem Energieverbrauch im Gebäudebereich einer der Hauptgründe für den hohen CO2-Ausstoß ist. Eines der zentralen Elemente der EnEV 2007 ist der Energieausweis.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis schrittweise verpflichtend für deutsche Immobilien eingeführt. Hauseigentümer müssen diesen Ausweis vorlegen, wenn sie ihre Immobilie verpachten, vermieten oder verkaufen.
Die Käufer oder Mieter können anhand dieses Ausweises feststellen, wie hoch der Energieverbrauch in etwa sein wird. Dies kann und sollte angesichts der steigenden Energiepreise die Kaufentscheidung wesentlich beeinflussen.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, zwischen denen der Hauseigentümer wählen kann:
1. Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird allgemein empfohlen. Für diese Variante betrachtet ein Experte vor Ort die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Anhand der Daten errechnet er den Energiebedarf des Hauses und gibt Tipps zur Modernisierung. So entsteht eine objektive und lückenlose Analyse, der sowohl Hauseigentümer als auch -käufer vertrauen können.
Eine nach Postleitzahlen geordnete Liste der Fachleute, die eine solche Analyse erstellen können, gibt es hier: Liste der Fachleute. (Alternativ: Die Analyse kann von Ingenieurbüros, Architekten oder Baugesellschaften erstellt werden)
2. Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird aufgrund des Energieverbrauchs bei Warmwasser und Heizung erstellt. Hierbei nimmt kein Experte das Haus selbst in Augenschein, sondern erstellt den Ausweis aufgrund der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre.
Beim Verbrauchsausweis besteht aber das Problem, dass natürlich das Heizverhalten der bisherigen Bewohner ausschlaggebend für die Kosten ist und deshalb die Angaben im Ausweis nicht eindeutig sind. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, für den Verbrauchsausweis auf einer Expertenbegehung zu bestehen, deren Ergebnisse dann in die Berechnung einfließen.
Einen Energieausweis müssen ab dem 1. August 2008 alle Hauseigentümer vorlegen, deren Immobilie vor 1965 gebaut wurde. Für jüngere Gebäude ist der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Speziell der Bedarfsausweis ist ab dem 1. Oktober 2008 Pflicht, wenn das Gebäude weniger als fünf Wohnungen hat und der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Besitzer aller übrigen Immobilien können zwischen den beiden Varianten frei wählen.